Mit den steigenden Temperaturen im Sommer gewinnt das Thema Arbeiten bei Hitze in Spanien zunehmend an Bedeutung. Viele Arbeitnehmer fragen sich, bis zu welcher Temperatur sie ihrer Arbeit nachgehen müssen. Das spanische Gesetz gibt dazu klare Richtlinien vor, die je nach Arbeitsort und Tätigkeit variieren. Besonders in Innenräumen darf die Temperatur bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten, während im Freien bei Hitzewarnungen besondere Schutzmaßnahmen greifen.
Für Büros und andere Räume, in denen überwiegend sitzende Tätigkeiten ausgeübt werden, schreibt das Real Decreto 486/1997 vor, dass die Raumtemperatur zwischen 17 und 27 Grad Celsius liegen muss. Für leichtere körperliche Arbeiten, etwa in Werkstätten oder Lagern, gilt ein Bereich von 14 bis 25 Grad Celsius. Überschreitet die Temperatur diese Werte, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen wie Klimatisierung, bessere Belüftung oder angepasste Arbeitszeiten zu ergreifen. Zudem sollte die Luftfeuchtigkeit idealerweise zwischen 30 und 70 Prozent liegen.
Im Gegensatz zu Innenräumen existiert für Arbeiten im Freien keine feste Höchsttemperatur, da das Wetter nicht kontrollierbar ist. Dennoch verbietet das Real Decreto-ley 4/2023 bestimmte Tätigkeiten während der heißesten Tageszeiten, insbesondere bei Warnungen des spanischen Wetterdienstes AEMET. Bei einer orangefarbenen oder roten Hitze-Warnstufe muss die Arbeit angepasst oder eingestellt werden. Während roter Warnstufen dürfen nur lebensrettende Einsätze fortgesetzt werden.
Das Gesetz legt die Verantwortung klar bei den Arbeitgebern. Sie müssen Risiken einschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen, wie veränderte Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen, Bereitstellung von Trinkwasser und Schatten sowie die Reduzierung körperlicher Belastung. Arbeitnehmer, die eine ernsthafte Gesundheitsgefahr wahrnehmen, dürfen ihre Tätigkeit niederlegen und dies dem Arbeitgeber oder dem Arbeitsschutzbeauftragten melden. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Angesichts der zunehmenden Hitzeperioden plant Spanien weitere Verschärfungen im Arbeitsschutz. Ab 2027 sollen Unternehmen verpflichtet werden, strukturelle Maßnahmen gegen extreme Temperaturen zu ergreifen. Auch im Gastgewerbe wird der Schutz der Mitarbeiter durch Regelungen wie das Schließen von Terrassen bei großer Hitze gestärkt. Diese Entwicklungen spiegeln das wachsende Bewusstsein für die gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz unter extremen Klimabedingungen wider.
Quelle: Agenturen





