Die Zahl der Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit und gültiger Aufenthaltsgenehmigung belief sich auf den Balearen zum 30. Juni 2026 auf 6.054 und ist damit um 6,1 % höher als vor einem Jahr.
Insgesamt leben laut den am Montag (03.08.2026) veröffentlichten Statistiken der Ständigen Beobachtungsstelle für Einwanderung (OPI) 2.426 ukrainische Männer und 3.628 ukrainische Frauen auf den Balearen.
Von der Gesamtzahl auf den Balearen verfügen 4.500 Ukrainer über vorübergehenden Schutz (davon sind 1.747 Männer und 2.753 Frauen). Als der Krieg im Februar 2022 begann, lebten laut Daten des INE 2.135 Ukrainer auf den Balearen.
Insgesamt 353.009 Personen ukrainischer Staatsangehörigkeit verfügten am 30. Juni 2026 über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung in Spanien, was einem Anstieg von 8,2 % gegenüber dem Vorjahr entspricht – das sind 25.675 Personen mehr als im Juni 2025 –, der hauptsächlich auf Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen des vorübergehenden Schutzes zurückzuführen ist, wie aus den neuesten Statistiken des OPI hervorgeht, das dem Staatssekretariat für Migration untersteht.
Was die Erteilung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis betrifft, so entfällt der Großteil auf den vorübergehenden Schutz: 76 % bzw. 262.782 Personen. Andererseits machen ukrainische Staatsangehörige mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung 20 % aus, was 67.724 Personen entspricht. Die Ministerin für Inklusion, Sozialversicherung und Migration, Elma Saiz, hat darauf hingewiesen, dass angesichts des anhaltenden Konflikts in der Ukraine „die Verlängerung der Mechanismen zum vorübergehenden Schutz weiterhin eine tragende Säule im Integrationsprozess dieser Personengruppe im Land darstellt“.
Die Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen des vorübergehenden Schutzes wurden ursprünglich im März 2022 durch den Erlass PCM/170/20224 für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt. Anschließend wurden sie Jahr für Jahr durch verschiedene Verordnungen bis heute verlängert, wobei das letzte Gültigkeitsdatum der 4. März 2027 ist. Zum 30. Juni 2026 sind 58 % der Ukrainer in Spanien Frauen (204.443) und 42 % Männer (148.566).
Bei den unter 16-Jährigen ist das Geschlechterverhältnis recht ausgeglichen; in der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter überwiegen jedoch die Frauen, insbesondere in der Altersgruppe der 33- bis 49-Jährigen, in der ihre Zahl deutlich höher ist. Auch bei der Bevölkerung über 65 Jahren überwiegen die Frauen. Nach Wohnprovinzen betrachtet konzentrieren sich 43 % der Ukrainer mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung zum 30. Juni 2026 auf Alicante, Madrid und Barcelona, mit 62.831, 45.636 bzw. 43.950 Personen.
Von den insgesamt 208.855 Ukrainern ab 16 Jahren, die am 30. Juni 2026 Inhaber einer Genehmigung für vorübergehenden Schutz waren, waren laut Angaben der Allgemeinen Sozialversicherungskasse 41.564, also 20 %, bei der Sozialversicherung versichert. Von den 82.821 Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung, die aus anderen Gründen als dem vorübergehenden Schutz erteilt wurde, waren 41.350 bei der Sozialversicherung versichert, was einem Anteil von 50 % entspricht.
Nach ausgeübter wirtschaftlicher Tätigkeit ist die größte Zahl ukrainischer Personen mit einer befristeten Schutzgenehmigung zum 30. Juni 2026 in den Bereichen „Gastgewerbe“ (7.807), „Baugewerbe“ (6.449) sowie „Telekommunikation, Softwareentwicklung, Beratung, IT-Infrastruktur und sonstige Informationsdienstleistungen“ (4.144) zu finden. Relativ gesehen sind unter den ukrainischen Personen mit vorübergehendem Schutz Frauen in den Bereichen Pflege und Haushaltsdienstleistungen absolut überwiegen, während Männer in den Bereichen „Baugewerbe“, „Telekommunikation, Softwareentwicklung, Beratung, IT-Infrastruktur und sonstige Informationsdienstleistungen“ sowie im Bereich „Transport und Lagerung“ überwiegen.
Quelle: Agenturen





