Der Stadtrat von Barcelona hat am Dienstag (16.07.2024) vorläufig beschlossen, die Touristensteuer von 3,25 Euro auf den Höchstbetrag von 4 Euro anzuheben. Die Maßnahme gilt für alle Arten von Unterkünften.
Das bedeutet, dass die Touristen zusätzlich zu den Übernachtungspreisen 4 Euro pro Nacht an Touristensteuer zahlen müssen. Die vorgeschlagene Erhöhung der Kurtaxe wurde im Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde zur Abstimmung gestellt. Der Vorschlag wurde von den Regierungsparteien (PSC), BComú, Junts und ERC unterstützt, während PP und Vox dagegen stimmten.
Bevor die Verordnung im September oder Oktober im Gemeinderat endgültig verabschiedet werden kann, wird nun eine öffentliche Anhörung stattfinden. Je nach dem Zeitpunkt der endgültigen Verabschiedung und Veröffentlichung wird die neue Steuer ab dem 1. Oktober 2024 oder dem 1. April 2025 erhoben, da die Steuer halbjährlich erhoben werden soll.
Bereits im Oktober letzten Jahres hatte die Stadtverwaltung vorgeschlagen, den Zuschlag für touristische Unterkünfte und Kurzreisen auf 4 Euro zu erhöhen. Dieser Vorschlag wurde damals von der Opposition abgelehnt.
Die Stadtverwaltung rechnet in diesem Jahr mit Einnahmen von 95 Millionen Euro aus der Kurtaxe, davon 75,1 Millionen Euro aus dem Gemeindezuschlag und 19,9 Millionen Euro aus der von der Gemeinde verwalteten Kurtaxe.
Eine Erhöhung der Steuer auf 4 Euro würde der Gemeinde zusätzliche 20 Millionen Euro einbringen. Dieses Geld wird für städtische Dienstleistungen, die Verwaltung von stark frequentierten Orten und für den Ausstellungssektor verwendet.
In Spanien wird die Kurtaxe derzeit in zwei autonomen Gemeinschaften erhoben: Katalonien und den Balearen. In Katalonien wird sie bereits seit 2012 erhoben. Der Betrag variiert je nach Aufenthaltskategorie und Ort. Auf den Balearen, zu denen Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera gehören, wurde die Touristensteuer, die so genannte Impuesto de Turismo Sostenible, im Jahr 2016 eingeführt. Diese Steuer beträgt zwischen 1 und 4 Euro pro Person und Nacht, je nach Art der Unterkunft und der Saison. Die Einnahmen werden in Umwelt- und Nachhaltigkeitsprojekte investiert.
Auch andere Städte und Regionen erwägen die Einführung einer Touristensteuer. So haben beispielsweise Sevilla, Málaga, Granada, Valencia, Santiago de Compostela und San Sebastián ihr Interesse an der Einführung einer solchen Steuer bekundet. Diese Städte müssen jedoch zunächst die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, bevor sie die Steuer einführen können.
Quelle: Agenturen