Darf ich noch auf der eigenen Terrasse oder Balkon rauchen?

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In letzter Zeit kursieren in den sozialen Medien Meldungen, dass man in Spanien ab 2026 nicht mehr auf der eigenen Terrasse rauchen darf. Diesen Meldungen zufolge soll das Ley de Propiedad Horizontal dies verbieten. Das ist jedoch nicht richtig, wie aus Informationen der spanischen Nachrichtenseite 20minutos hervorgeht.

Das Gesetz, das Regeln für Mehrfamilienhäuser festlegt, enthält kein Verbot des Rauchens auf einer privaten Terrasse oder einem Balkon. Es gibt keinen Artikel, in dem wörtlich steht, dass Bewohner nicht mehr auf ihrer eigenen Terrasse rauchen dürfen. Es handelt sich also um ein Missverständnis, das sich online schnell verbreitet hat.

Das Gesetz enthält jedoch allgemeine Regeln zu Belästigungen. Bewohner dürfen sich nicht so verhalten, dass dies für andere im Gebäude als störend, ungesund oder schädlich empfunden wird. Das gilt nicht nur für Rauch, sondern auch für Lärm oder andere Formen der Belästigung.

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Wenn Rauch von einer Terrasse regelmäßig in die Wohnungen der Nachbarn zieht und diese erheblich belästigt, kann die Eigentümergemeinschaft eingreifen. Der Vorsitzende kann dann verlangen, dass das Verhalten eingestellt wird. In extremen Fällen kann sogar ein Gerichtsverfahren folgen.

Dabei werden verschiedene Punkte berücksichtigt. Tritt die Belästigung wiederholt auf? Beeinträchtigt sie eindeutig die Wohnqualität anderer? Und gibt es Beweise, wie z.B. Beschwerden mehrerer Nachbarn? Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können Maßnahmen ergriffen werden.

Wichtig zu wissen ist, dass diese Regeln unabhängig vom nationalen Nichtraucherschutzgesetz sind. Dieses Gesetz betrifft das Rauchen in öffentlichen Räumen wie Bars, Restaurants und manchmal auch auf öffentlichen Terrassen. Private Bereiche innerhalb von Wohngebäuden fallen nicht automatisch darunter.

Kurz gesagt: Das Rauchen auf der eigenen Terrasse ist in Spanien durch dieses Gesetz nicht verboten. Nur wenn das Rauchverhalten wirklich zu ernsthaften und anhaltenden Belästigungen führt, kann eine Eigentümergemeinschaft Maßnahmen ergreifen.

Quelle: Agenturen