Deutsche Regierung senkt die Flugticketsteuer

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Die deutsche Regierung hat am Mittwoch (01.04.2026) eine Senkung der Steuer auf den kommerziellen Luftverkehr, besser bekannt als Flugticketsteuer, beschlossen, um zu den Sätzen von vor einem Jahr zurückzukehren – in einem Land, in dem die Kosten für Fluggesellschaften, die Flüge von deutschen Flughäfen anbieten, hoch sind.

Der Bundesrat hat den Entwurf zur Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes verabschiedet, dessen Änderungen voraussichtlich am 1. Juli in Kraft treten werden, teilte das Bundesfinanzministerium mit und betonte, dass „es wichtig ist, dass diese Senkungen an die Reisenden weitergegeben werden“.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im Jahr 2024 laut Steuererklärungen der Fluggesellschaften 1,9 Milliarden Euro an Flugticketsteuern für rund 81,5 Millionen Passagiere eingenommen. Die Flugverkehrssteuer gilt für alle Flugbuchungen, die seit dem 1. September 2010 mit einem Abflugdatum ab dem 1. Januar 2011 getätigt wurden, und wird nur auf Passagierflüge erhoben, die von deutschen Flughäfen starten.

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In der von der Regierung vorgelegten Änderung, die noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, wird der Steuersatz für Ziele bis zu 2.500 Kilometern von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt, der für Ziele zwischen 2.500 und 6.000 Kilometern von 39,34 Euro auf 33,01 Euro und der für Ziele über 6.000 Kilometer von 70,83 Euro auf 59,43 Euro. Für die Einstufung eines Ziellandes legt die Regierung die Entfernung zwischen Frankfurt, dem größten Verkehrsflughafen Deutschlands, und dem größten Flughafen des Ziellandes zugrunde.

ADV-Geschäftsführer Ralph Beisel erklärte in einer Mitteilung, die heute beschlossene Anpassung der Flugverkehrssteuer sei zwar notwendig gewesen, bleibe aber hinter den Erwartungen der Flughäfen zurück, da die Senkung geringer ausfalle als versprochen. „Dies ist besonders enttäuschend für Fluggesellschaften, die von ausländischen Flughäfen aus deutsche Flughäfen anfliegen wollen. Strecken, deren Eröffnung bereits geplant war, kommen nicht zustande oder werden neu bewertet“, erklärte er.

Die ADV argumentierte, dass beim Vergleich der staatlichen Steuern und Abgaben an einem deutschen Flughafen mit denen anderer europäischer Länder die Unterschiede auch nach der teilweisen Rücknahme der letzten Erhöhung weiterhin erheblich seien. „Ein Flugzeug, das von einem deutschen Flughafen startet, hat im Durchschnitt staatliche Kosten in Höhe von 4.531 Euro zu tragen, während in den übrigen europäischen Ländern die durchschnittliche regulatorische Belastung für einen Flug innerhalb Europas nur 2.326 Euro beträgt“, erklärte er.

Quelle: Agenturen