Die Kanarischen Inseln sind seit jeher ein starker Anziehungspunkt für ausländische Käufer, die auf der Suche nach einem Traumferienhaus oder einem dauerhaften Wohnsitz in einem sonnigen Paradies sind. Während diese wachsende Nachfrage nach Immobilien auf den Inseln die lokale Wirtschaft ankurbelt, haben einige politische Entscheidungsträger Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Erschwinglichkeit von Wohnraum für Einheimische geäußert. Die kanarische Regionalregierung erwägt nun, den Erwerb von Wohnraum durch Ausländer zu beschränken.
Der regionale Premierminister der kanarischen Regierung hat erklärt, es sei an der Zeit, mit der EU über die Möglichkeit zu verhandeln, den Erwerb von Wohnraum durch Ausländer auf dem spanischen Archipel zu beschränken.
Der regionale Ministerpräsident betonte, dass seine Regierung bereits die entsprechenden juristischen Studien in Auftrag gegeben hat, um der neuen Europäischen Kommission ihren Vorschlag, der nach den Wahlen im Juni nächsten Jahres vorgelegt werden soll, zu erläutern. Dieser Prozess scheint langwierig zu sein, da nicht nur die Inselräte beteiligt werden müssen, sondern die Zentralregierung in Madrid und Brüssel das letzte Wort haben wird.
Nachdem die Zeitungen über den Vorschlag, den Erwerb von Wohneigentum durch Ausländer zu beschränken, berichtet hatten, hat die Europäische Kommission vorsichtig reagiert. Brüssel weist die Kanarischen Inseln darauf hin, dass für eine Beschränkung des Erwerbs von Wohneigentum durch Gebietsfremde zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorliegen müssen. Die Einschränkung des Rechts von Ausländern, auf dem Gebiet der Europäischen Union Wohneigentum zu erwerben, verstößt im Prinzip gegen die EU-Vorschriften zum Schutz der Freizügigkeit.
Die Europäische Kommission betont, dass jegliche Beschränkung des Erwerbs von Immobilien durch Gebietsfremde sehr sorgfältig geprüft werden muss, da sie gegen grundlegende EU-Prinzipien verstoßen kann. Es ist wichtig, die in der Europäischen Union geltenden Regeln und Gesetze zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass alle Maßnahmen im Einklang mit diesen Regeln stehen.
Es ist daher wichtig, dass die Kanarischen Inseln und andere Regionen, die ähnliche Maßnahmen in Erwägung ziehen, sich der möglichen rechtlichen Auswirkungen und der Notwendigkeit bewusst sind, im Einklang mit dem EU-Recht zu handeln. Es ist wichtig, ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Interessen der örtlichen Bevölkerung und der Einhaltung der Vorschriften und Werte der Europäischen Union zu finden.
Spanien erörtert erneut ein mögliches Kaufverbot für Gebietsfremde, das zuvor auch auf den Balearen im Jahr 2023 diskutiert wurde. Damals betonte die Europäische Kommission, dass ein solches Verbot nicht leichtfertig eingeführt werden könne, was damals auch von der spanischen Zentralregierung bestätigt wurde. Es ist also nicht das erste Mal, dass dieses Thema diskutiert wird, und es bleibt aufgrund der europäischen Rechtsvorschriften und der nationalen Interessen ein komplexes Thema.
Quelle: Agenturen