EU ermittelt gegen Snapchat wegen Risiken für Minderjährige

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Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (26.03.2026) eine Untersuchung gegen Snapchat eingeleitet, um zu prüfen, ob dieses US-amerikanische soziale Netzwerk die europäischen Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen einhält, da der Verdacht besteht, dass Minderjährige dort Versuchen der Anwerbung zu sexuellen Zwecken, kriminellen Aktivitäten und altersbeschränkten Inhalten ausgesetzt sein könnten.

Zudem forderte die Kommission am Donnerstag die Plattformen PornHub, Stripchat, XNXX und XVideos auf, wirksame Altersüberprüfungssysteme zum Schutz von Minderjährigen einzuführen, nachdem sie vorläufig zu dem Schluss gekommen war, dass diese Websites gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen, indem sie Kindern den Zugang zu pornografischen Inhalten ermöglichen.

„Minderjährige greifen in immer jüngerem Alter auf Inhalte für Erwachsene zu, und diese Plattformen müssen solide Maßnahmen einführen, die die Privatsphäre respektieren und wirksam sind, um Minderjährige von ihren Diensten fernzuhalten“, erklärte die für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie zuständige Exekutivvizepräsidentin der Europäischen Kommission, Henna Virkkunen, in einer Mitteilung.

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Die EU-Kommission leitete ihre Untersuchung gegen PornHub, Stripchat, XNXX und XVideos im Mai 2025 ein und kommt in ihren vorläufigen Schlussfolgerungen fast ein Jahr später zu dem Ergebnis, dass die vier Websites die Risiken, die ihre Dienste für Minderjährige darstellen, nicht angemessen bewertet und keine wirksamen Maßnahmen zu deren Minderung ergriffen haben, was einen möglichen Verstoß gegen europäische Vorschriften darstellt.

Brüssel geht davon aus, dass die Plattformen keine ausreichend strengen Methoden zur Analyse dieser Risiken angewandt haben und geschäftlichen Aspekten wie Reputationsrisiken übermäßiges Gewicht beigemessen haben, anstatt sich auf die sozialen Auswirkungen auf Minderjährige zu konzentrieren, wie es das EU-Gesetz über digitale Dienste vorschreibt.

Die Kommission weist zudem auf deutliche Mängel bei den Schutzmaßnahmen hin, da diese Websites den Zugang bereits nach einer einfachen Erklärung des Nutzers ermöglichen, dass er über 18 Jahre alt ist. Sie hält dieses System der „Selbsterklärung“ für unwirksam und weist darauf hin, dass andere angewandte Schutzmaßnahmen, wie das Unkenntlichmachen von Seiten, Warnungen vor Inhalten oder die Kennzeichnung „nur für Erwachsene“, den Zugang von Minderjährigen zu schädlichem Material nicht wirksam verhindern.

Daher betont die EU-Kommission, dass diese Plattformen Mechanismen zur Altersüberprüfung einführen müssen, die wirksam sind und gleichzeitig die Privatsphäre der Nutzer respektieren.

Die untersuchten Unternehmen können nun Stellung nehmen und Maßnahmen ergreifen. Wenn sie den Anforderungen der Europäischen Kommission nicht nachkommen, drohen ihnen Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes jedes Unternehmens.

Parallel dazu hat die Kommission auch ein förmliches Verfahren gegen das soziale Netzwerk Snapchat eingeleitet, um zu prüfen, ob es die europäischen Vorschriften zum Schutz von Minderjährigen einhält – im Rahmen einer Untersuchung, die den Fokus auf die Risiken erweitert, denen Kinder im digitalen Umfeld ausgesetzt sind. In ihrer vorläufigen Analyse weist die EU-Kommission darauf hin, dass Minderjährige auf Snapchat der Anwerbung zu sexuellen Zwecken, der Rekrutierung für kriminelle Aktivitäten und Inhalten im Zusammenhang mit dem Verkauf illegaler oder altersbeschränkter Produkte wie Drogen, E-Zigaretten oder Alkohol ausgesetzt sein könnten.

Quelle: Agenturen