Ab diesem Freitag (17.07.2026) können Personen unter 40 Jahren, die eine Immobilie auf den Inseln erwerben möchten, eine staatliche Beihilfe in Höhe von 10.000 Euro beantragen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zugang zu Wohnraum für junge Einwohner zu erleichtern und somit dem Wohnungsproblem aktiv entgegenzuwirken.
Die Förderung richtet sich an Käufer, die seit mindestens fünf Jahren auf den Inseln wohnen und eine Immobilie mit einem maximalen Kaufpreis von 382.000 Euro erwerben. Auch der Kauf von im Bau befindlichen Wohnungen ist förderfähig, sofern der Erwerb nach dem 1. Januar dieses Jahres erfolgt ist. Die Anträge werden nach ihrem Eingang bearbeitet; insgesamt stehen hierfür 6 Millionen Euro zur Verfügung, mit der Option auf eine mögliche Aufstockung.
Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt mit 10.000 Euro pro Wohnung. Bei gemeinschaftlichem Eigentum wird der Betrag anteilig verteilt. Wichtig ist, dass die geförderte Wohnung als Hauptwohnsitz genutzt wird und keine weitere Immobilie in Spanien im Eigentum der Antragsteller ist. Eine Mindestwohndauer von fünf Jahren wird verlangt, wobei Ausnahmen aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen möglich sind.
Darüber hinaus müssen die Antragsteller ein Einkommen nachweisen, das in der Regel das 6,5-fache des IPREM (maximal etwa 54.700 Euro) nicht überschreitet. Für bestimmte Gruppen wie kinderreiche Familien oder Menschen mit Behinderung gelten höhere Einkommensgrenzen.
Diese Beihilfe ist Teil eines umfassenden Sofortplans der Regionalregierung, der neben Kaufhilfen auch Mietzuschüsse, Steuererleichterungen und weitere Förderprogramme wie das „Nova Hipoteca Jove“ umfasst. Ziel ist es, jungen Menschen und Einwohnern der Inseln den Erwerb von Hauptwohnsitzwohnungen spürbar zu erleichtern und damit das Wohnungsangebot zu verbessern.
Die offizielle Ausschreibung wird voraussichtlich im BOIB am Donnerstag veröffentlicht. Interessierte müssen ihre Anträge elektronisch oder persönlich einreichen und dabei erforderliche Nachweise wie Kaufverträge und Wohnsitzbescheinigungen beifügen. Dokumente können innerhalb von drei Monaten nachgereicht werden.
Diese Fördermaßnahme stellt einen wichtigen Schritt dar, um das gravierende Wohnungsangebotproblem auf den Inseln zu lindern und jungen Menschen den Weg in die eigenen vier Wände zu ebnen.
Quelle: Agenturen





