Am heutigen Dienstag (26.03.2024) hat der Ministerrat den königlichen Erlass verabschiedet, der die zweite Auflage des Seniorenkinoprogramms regelt, das es 9,5 Millionen Menschen über 65 Jahren ermöglicht, dienstags zu einem reduzierten Preis von 2 Euro ins Kino zu gehen. Zu diesem Zweck werden 12 Millionen Euro an direkten Subventionen für die Kinos bereitgestellt, zwei Millionen mehr als im letzten Jahr, als das Programm von Juli bis Dezember in Kraft war.
Auf einer Pressekonferenz nach der Sitzung des Ministerrats bezeichnete Kulturminister Ernest Urtasun diese erste Ausgabe als „echten Erfolg“, da die Zahl der Kinobesucher an Dienstagen im Vergleich zum Vorjahr um 49 % von 2,7 Millionen auf 4 Millionen gestiegen sei. Nach Angaben von Urtasun ist die Zahl der Kinobesucher dienstags doppelt so stark gestiegen wie an anderen Wochentagen.
Nach Angaben des Verbandes der Kinobetreiber (FECE) haben im Jahr 2023 fast eine Million „ältere“ Zuschauer (924.724) von den 9,5 Millionen Zuschauern, für die das Programm gedacht war, profitiert, was einem durchschnittlichen Anteil von 25,5 % der insgesamt 3.663.676 verkauften Eintrittskarten entspricht.
Der Minister erinnerte daran, dass das Kino von allen Kultursektoren mit am stärksten von der Pandemie betroffen war und sich am schwersten davon erholen konnte, unter anderem wegen des Rückgangs der Zuschauer ab 65 Jahren. „Wenn wir diese Maßnahme ergreifen, unterstützen wir damit auch einen Schlüsselsektor und die Wirtschaft unseres Landes“, betonte er. Neu in diesem Jahr ist, dass die Eintrittskarten sowohl an den Kassen der Kinos als auch elektronisch erhältlich sein werden.
Von der Gesamtsumme sind 11.750.000 Euro speziell für Zuschüsse und 250.000 Euro für den finanziellen Ausgleich für die kooperierende Einrichtung vorgesehen. Die Ausgaben gehen zu Lasten des Ausgabenbudgets des Instituto de la Cinematografía y las Artes Audiovisuales (ICAA).
Von dem für die Beihilfen vorgesehenen Betrag sind wiederum maximal 10 Millionen Euro für die Gewährung von Beihilfen vorgesehen, während maximal 1.750.000 Euro für die Deckung eines eventuellen Bedarfs zur Erhöhung der gewährten Beihilfen infolge einer höheren als der geplanten Ausführung vorgesehen sind.
Sobald der Aufruf zur Einreichung von Anträgen in Kraft tritt, haben die Kinos sieben Tage Zeit, um die Subvention zu beantragen, und die Regierung rechnet damit, dass das Programm ab „Ende April oder Anfang Mai“ zur Verfügung steht.
Quelle: Agenturen