Haftstrafe auf Mallorca halbiert

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Der Spanier, der Mitte letzten Jahres für den Tod des Filmemachers Wouter van Luijn (34) auf Mallorca verurteilt wurde, hat in der Berufung eine Strafminderung erhalten.

Das Provinzgericht in Palma sprach Adrián H. F. am Freitag (26.04.2024) vom Vorwurf des Raubes mit Gewalt frei. Damit wurde seine 6,5-jährige Haftstrafe auf drei Jahre reduziert, berichteten lokale Medien.

Laut dem Gericht, das der Berufung des Anwalts Gaspar Oliver teilweise stattgab, war nicht bewiesen, dass der Angriff, bei dem das Opfer in der Nacht des 13. Juli 2018 starb, während eines Raubüberfalls stattfand.

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Gustav Knudsen | Kristina

Das Urteil bestätigte die gegen H.F. verhängte Strafe wegen fahrlässiger Tötung aufgrund der Schläge, die er Van Luijn zugefügt hatte. Dieser starb sowohl an den bei dem Angriff erlittenen Verletzungen als auch an starkem Alkoholkonsum in Verbindung mit einer erweiterten Hirnvene (einem Aneurysma). An den Folgen einer Hirnblutung starb der Niederländer kurz nach seiner Einlieferung ins Krankenhaus.

In erster Instanz im Juli letzten Jahres sah das Gericht einen klaren Zusammenhang zwischen der Gewaltanwendung und dem Tod des Opfers als erwiesen an. Ohne die Schläge auf den Kopf hätte Van Luijn noch gelebt, hieß es in dem Urteil.

Der Filmemacher, der sich im Urlaub auf Mallorca befand, nahm in den frühen Morgenstunden des 13. Juli 2018 mit zwei weiteren Personen ein Taxi in den Stadtteil Son Banya, um Drogen zu kaufen. Der Verdächtige und zwei oder drei weitere Personen, die nicht identifiziert werden konnten, kamen auf ihn zu und schlugen ihm mehrmals auf den Kopf, das Gesicht und den Hals. Van Luijn stürzte zu Boden und wurde bewusstlos. Er starb zwei Stunden nach dem Angriff.

Die Staatsanwaltschaft in Palma hatte acht Jahre Gefängnis gegen H.F. gefordert. Van Luijns Vater, der sich mit seinem Sohn zu einem Kurzurlaub auf Mallorca aufhielt, forderte als Privatankläger 27 Jahre Haft wegen Mordes. Die Familie hat immer bestritten, dass Van Luijn ein Aneurysma gehabt hätte. Der Vater beschuldigte auch eine zweite Person, mit der der Angeklagte Van Luijn in einem Auto ins Krankenhaus gebracht hatte, der Mittäterschaft, wofür er fast sechs Jahre Gefängnis forderte. Der Richter sagte, dass er keine Beweise gegen den anderen Angeklagten habe und dass zwei weitere mögliche Beteiligte nicht identifiziert worden seien.

Quelle: Agenturen