Jedes Jahr bleiben Zehntausende Verkehrsstrafen von ausländischen Touristen in Spanien unbezahlt. Der spanischen Verkehrsbehörde DGT gelingt es nur, etwas mehr als die Hälfte davon einzutreiben. Mit strengeren Regeln will man das nun ändern.
Spanien empfing im Jahr 2024 fast 94 Millionen ausländische Touristen. Mehr als 14 Millionen davon kamen mit dem Auto und viele mieteten vor Ort ein Fahrzeug. Ein Teil dieser Touristen beging einen Verkehrsverstoß, aber die Eintreibung der Bußgelder erweist sich für die spanischen Behörden als schwierige Aufgabe.
Dass Verkehrssünder aus anderen EU-Ländern heute leichter aufgespürt werden können, ist der europäischen Richtlinie 2015/413/EU zu verdanken. Zu diesem Zweck wurde das digitale Netzwerk EUCARIS eingerichtet. Über dieses Netzwerk werden Kennzeichen- und Führerscheindaten ausgetauscht. Das ermöglicht es der spanischen DGT, ausländische Fahrer zu identifizieren und mit Bußgeldern zu belegen.
„Früher konnten wir einen ausländischen Verkehrssünder nur vor Ort mit einem Bußgeld belegen. Dank dieses Datenaustauschs können wir das Bußgeld nun auch nachträglich verschicken“, so Conchita Guerrero, stellvertretende Leiterin der DGT.
Der Erfolg ist jedoch begrenzt. Im Jahr 2024 wurden 190.188 Bußgelder an europäische Fahrer verschickt. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Geschwindigkeitsübertretungen, die durch Radarkontrollen festgestellt wurden. Weniger als 60 % dieser Bußgelder wurden tatsächlich bezahlt.
Die Zahlungsbereitschaft unterscheidet sich je nach Nationalität erheblich. Österreicher, Deutsche, Portugiesen und Niederländer zahlen ihre Bußgelder am häufigsten. Italiener, Polen und Rumänen lassen sie hingegen am häufigsten unbeantwortet.
Laut Guerrero spielt möglicherweise „die Kultur” des Landes eine Rolle. Die Unterschiede sind nämlich auffällig und strukturell. Darüber hinaus ist es derzeit noch schwierig, unbezahlte Bußgelder tatsächlich einzutreiben, da ausländische Behörden kaum zur Zusammenarbeit verpflichtet sind.
Das wird sich ab 2026 ändern. Dann tritt die neue europäische Richtlinie 2024/3237 in Kraft. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, sich gegenseitig bei der Eintreibung von Verkehrsstrafen zu unterstützen. Außerdem erweitert die Richtlinie die Anzahl der strafbaren Handlungen von 8 auf 18. Neu sind unter anderem: Nichteinhaltung des Mindestabstands, gefährliches Überholen und missbräuchliche Benutzung der Standspur.
Die DGT hofft, dass mit diesen neuen Vorschriften ein größerer Teil der Bußgelder tatsächlich bezahlt wird. Vorläufig bleibt jedoch ein erheblicher Teil der ausländischen Verkehrssünder ungeschoren.
Quelle: Agenturen




