Ihr Haus steuerfrei an ihre Kinder verschenken?

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In Spanien hat die Steuerbehörde Hacienda bestätigt, dass Menschen ab 65 Jahren ihr Eigenheim an ihre Kinder verschenken können, ohne dafür Einkommenssteuer zahlen zu müssen. Dabei handelt es sich um den Mehrwert, der normalerweise bei der Übertragung einer Immobilie entsteht und in der Regel mit IRPF besteuert wird.

Die Erklärung stammt von der Dirección General de Tributos, die klargestellt hat, dass die bestehende Befreiung für den Verkauf der eigenen Wohnung auch für Schenkungen gilt. Das bedeutet, dass auf den Wertzuwachs der Wohnung keine Steuern erhoben werden, wenn diese unentgeltlich übertragen wird.

Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um den Hauptwohnsitz handelt. Die Immobilie muss der ständige Wohnsitz des Schenkers gewesen sein. Auch wenn jemand zum Zeitpunkt der Schenkung nicht mehr dort wohnt, kann die Befreiung gelten, solange er oder sie in den letzten zwei Jahren noch dort gewohnt hat.

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Die Regelung soll es älteren Menschen erleichtern, ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen. Bislang bestand diesbezüglich Unklarheit, aber mit dieser Erklärung der Hacienda wurde bestätigt, dass Schenkungen wie Verkäufe behandelt werden.

Beachten Sie, dass die Befreiung nur für die Einkommensteuer des Schenkers gilt. Die Kinder, die die Immobilie erhalten, müssen weiterhin Schenkungssteuer über die Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones zahlen, die je nach autonomer Region sehr unterschiedlich ausfällt.

Einige Beispiele: In Katalonien gelten progressive Steuersätze mit einer persönlichen Befreiung und oft einem Rabatt für Kinder, aber in der Regel bleibt ein beträchtlicher Betrag übrig. In der Region Valencia sind die Ermäßigungen begrenzter und die Steuer kann je nach Wert der Immobilie höher ausfallen. Auf den Balearen gibt es in der Regel eine hohe Ermäßigung für direkte Familienangehörige, wodurch sich der zu zahlende Betrag erheblich verringert. Auf den Kanarischen Inseln ist die Steuer in vielen Fällen aufgrund großzügiger Befreiungen sehr niedrig.
In Madrid gilt seit Jahren ein Rabatt von rund 99 Prozent für Schenkungen zwischen Eltern und Kindern. In Andalusien gilt seit den Reformen ebenfalls ein Rabatt von etwa 99 Prozent, wodurch die Steuer oft minimal ist.

Die Befreiung gilt sowohl bei der Übertragung des vollständigen Eigentums als auch bei der Schenkung des bloßen Eigentums. Solange der Schenkende 65 Jahre oder älter ist und es sich um den Hauptwohnsitz handelt, muss keine IRPF gezahlt werden.

Quelle: Agenturen