Keine Partyboote mehr an „muelle de Golondrinas“

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Der Verwaltungsrat der Hafenbehörde der Balearen (APB) hat beschlossen, eine neue öffentliche Ausschreibung für die Verwaltung der Liegeplätze im lokalen Verkehrsterminal – allgemein bekannt als Kai von Golondrinas – durchzuführen, in der die Tätigkeit von „Partybooten” verboten wird.

Im Rahmen der neuen Konzession, die sich an der Paseo Marítimo de Palma auf Mallorca befindet, werden nur Schiffe der zweiten Liste, d.h. Handelsschiffe für den Personentransport, bedient, einschließlich der Verwaltung von zwei Liegeplätzen für den Dienst des Bus Nàutic.

In einer Pressemitteilung erklärte die APB, dass damit diejenigen, die im Tourismusregister des Consell de Mallorca eingetragen sind und die es ihnen erlaubt, Partys oder Tanzveranstaltungen mit Musik an Bord zu organisieren, „ausdrücklich ausgeschlossen” sind.

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Diese Entscheidung der APB entspricht der Verpflichtung, die der Hafen gegenüber den Anwohnern der Gegend eingegangen ist, die in den letzten Monaten bei der Hafenbehörde Beschwerden über Lärm und Belästigungen durch einige der Touristen, die die „Golondrinas” nutzen, vorgebracht haben.

Im Einklang mit dieser Verpflichtung plant die APB, in Kürze eine Verordnung zu verabschieden, die das Verhalten von Personen in den öffentlichen Bereichen des Hafens regelt. Derzeit liegt der Entwurf der Verordnung zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Der Präsident der APB, Javier Sanz, betonte, dass man sich vorgenommen habe, „Vandalismus, das Gefühl der Überlastung durch Menschenansammlungen und das schlechte Image des Hafens und der Stadt” zu bekämpfen, da dies weitere Beschwerden seien, die von den Anwohnern vorgebracht worden seien.

Der Betriebsbereich umfasst den lokalen Verkehrskai und das Wasserbecken, in dem die Ausflugsboote anlegen, was insgesamt 17.000 Quadratmeter öffentlicher Hafenfläche entspricht.

Der Konzessionär muss über zwei Anlegeplätze für den Bus Nàutic verfügen, den öffentlichen Dienst, den die APB einrichten wird, um Bereiche des Hafens von Palma auf dem Seeweg mit der Stadt zu verbinden. Hinzu kommen zwei weitere Anlegeplätze für Transitboote, die Passagiere ein- und aussteigen lassen.

Als Neuheit in dieser Ausschreibung ist das beauftragte Unternehmen verpflichtet, kulturelle und familiäre Aktivitäten für alle Zielgruppen zu organisieren, um den lokalen Verkehrsterminal insbesondere in der Nebensaison zu beleben.

Als Vorschlag wird in den Ausschreibungsunterlagen die Möglichkeit genannt, unter anderem kostenlose Fahrten für Kindergruppen, Ausstellungen und Kindertheater mit Hafen- oder Meeresmotiven anzubieten.

Bei der Bewertung der Angebote werden Umweltverbesserungen, die vom Auftragnehmer vorgeschlagen werden, bevorzugt, wie z.B. die Wiederverwendung von überschüssigen Baumaterialien, die Installation von Materialien, die die Entwicklung der Meeresflora und -fauna an den Kais fördern, die Selbstversorgung mit Strom oder die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien in den Anlagen.

Die Laufzeit der Konzession darf zehn Jahre nicht überschreiten, die zu verbessernde Auslastungsrate beträgt etwas mehr als 192.000 Euro pro Jahr und die Aktivitätsrate entspricht vier Prozent des Umsatzes.

Quelle: Agenturen