Mehrwertsteuerregelungen für Selbstständige in Spanien?

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Die Europäische Kommission hat Spanien erneut verwarnt, weil das Land die europäischen Vorschriften zur Mehrwertsteuerbefreiung für kleine Unternehmer und Selbstständige immer noch nicht ordnungsgemäß anwendet. Wenn sich nichts ändert, kann Brüssel Spanien vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Damit droht ein Gerichtsverfahren, das Spanien teuer zu stehen kommen könnte.

Das Problem dreht sich um eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2020, die kleinen Unternehmen und Selbstständigen helfen soll. Nach diesen Vorschriften können Unternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu 85.000 Euro in anderen EU-Ländern eine Mehrwertsteuerbefreiung in Anspruch nehmen. Das soll die grenzüberschreitende Arbeit erleichtern.

Spanien hat sich dafür entschieden, diese Befreiung nicht für den eigenen Markt einzuführen. Das ist zulässig, aber das Land muss dafür sorgen, dass spanische Selbstständige, die in anderen EU-Ländern tätig sind, diese Befreiung in Anspruch nehmen können. Genau das ist derzeit nicht der Fall, was laut Brüssel gegen europäisches Recht verstößt.

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Dadurch sind spanische Selbstständige gegenüber ihren Kollegen aus anderen EU-Ländern benachteiligt. Sie müssen weiterhin Mehrwertsteuer berechnen und abrechnen, während Wettbewerber mit dem gleichen Umsatz dies nicht tun müssen. Dies verursacht zusätzliche Kosten und mehr Verwaltungsaufwand.

Die Europäische Kommission hat bereits ein offizielles Verfahren gegen Spanien eingeleitet und inzwischen eine letzte Mahnung verschickt. Wenn die spanische Regierung nicht schnell eine Lösung findet oder das Gesetz ändert, wird der Fall vor den Europäischen Gerichtshof gebracht.

Selbstständige Organisationen beklagen sich schon seit längerem über diese Situation. Sie sind der Meinung, dass die spanische Regierung Kleinunternehmer im Stich lässt und ihre Chancen im europäischen Binnenmarkt schmälert.

Quelle: Agenturen