Mitbestimmung am Flughafen Mallorca = Flugpreiserhöhung?

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Die Gewerkschaft CCOO hat am Freitag (11.09.2026) davor gewarnt, dass der Vorschlag zur Mitbestimmung bei den Flughäfen der Balearen deren Betrieb verteuern könnte und zu einer Erhöhung der Gebühren sowie der Flugpreise für Anwohner führen würde, ohne dass die Anzahl der Flüge begrenzt werden könnte.

Der CCOO-Verantwortliche für die Balearen bei der Aena-Gruppe, Ramon Enric Carreras, hat in einer Erklärung die Argumente in Frage gestellt, mit denen die Initiative verteidigt wird, nachdem die Zentralregierung ihr Veto gegen das Gesetz zurückgezogen hat, damit es im spanischen Parlament debattiert werden kann.

In seiner Stellungnahme betont Carreras, dass sich Aena durch Flughafengebühren und die Einnahmen aus den Unternehmen, die in ihren Einrichtungen gewerbliche oder wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, selbst finanziert, weshalb er der Ansicht ist, dass eine Aufsplitterung der Verwaltung die Kosten erhöhen würde.

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Nach Ansicht des Gewerkschaftsvertreters könnte eine mögliche Aufteilung des derzeitigen Modells zu einem Anstieg der Flughafengebühren führen und als erste Folge teurere Flugtickets für die Einwohner der Balearen nach sich ziehen.

Carreras weist zudem zurück, dass die Verwaltung durch Aena für den Massentourismus verantwortlich sei, und führt als Beispiel die Unterschiede zwischen Ibiza und Menorca an, obwohl die Flughäfen beider Inseln denselben Betreiber haben.

Den in dem Schreiben aufgeführten Daten zufolge verzeichnete der Flughafen von Ibiza im Jahr 2025 9,1 Millionen Passagiere, gegenüber 4,2 Millionen auf Menorca.

Für die Gewerkschaft CCOO ist dieser Unterschied auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen und territorialen Modelle zurückzuführen, die auf beiden Inseln entwickelt wurden, und nicht auf die Flughafenverwaltung.

Der Gewerkschaftsvertreter argumentiert zudem, dass eine Verwaltung durch die Autonome Region weder eine direkte Kontrolle der Fluganzahl noch der „Slots“ (Start- oder Landeerlaubnisse) ermöglichen würde, da deren Zuteilung durch europäische Vorschriften geregelt ist und in Spanien seit 2014 der Spanischen Vereinigung für die Koordination und Erleichterung von Zeitnischen (AECFA) obliegt.

Aus diesem Grund lehnt Carreras es ab, dass das Mitbestimmungsgesetz eine Begrenzung der Flüge zulässt, und ist der Ansicht, dass Aena aufgrund ihrer Größe über eine größere Verhandlungsmacht verfügt als eine regionale Behörde

Quelle: Agenturen