Die Regionalregierung plant, mit einem Moratorium die Entwicklung neuer Projekte für erneuerbare Energien auf landwirtschaftlichen Flächen der Balearen vorübergehend auszusetzen. Grundlage hierfür ist ein Änderungsantrag der PP zum Gesetz über strategische Projekte. Dies würde in der Praxis für alle Inseln eine temporäre Einschränkung für neue Anlagen im ländlichen Raum bedeuten. Das Ziel ist eine vorläufige Regelung, bis eine spezifische Raumordnungsplanung für den Energiesektor beschlossen wird.
Der Änderungsantrag setzt dabei vorübergehend zwei bestehende gesetzliche Bestimmungen außer Kraft, die bisher die Errichtung von Solar- und Windkraftanlagen sowie unabhängigen Energiespeichersystemen erleichtern. Das Moratorium stellt kein vollständiges Verbot dar, schafft jedoch einen restriktiveren Rahmen, um die Genehmigung neuer Projekte auf ländlichem Boden zunächst auszusetzen.
Die PP argumentiert, dass es notwendig sei, das Wachstum der erneuerbaren Energien besser zu regulieren und soziale Konflikte zu mindern, die durch deren Ausbau entstanden sind. Kritik an großflächigen Photovoltaikanlagen in ländlichen Gebieten aufgrund ihrer Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Raumordnung hat in den letzten Jahren zugenommen. Der Änderungsantrag soll daher Zeit schaffen, um ein nachhaltigeres und konsensorientiertes Modell zur Entwicklung erneuerbarer Energien zu erarbeiten.
Für diesen Prozess gibt die Maßnahme der Verwaltung einen Zeitraum von maximal zwei Jahren vor. Innerhalb dieser Frist soll eine neue Raumordnung für erneuerbare Energien und Energiesicherung erarbeitet und in den Sektoralen Energie-Masterplan integriert werden. Ziel ist es, klare Vorgaben für Standortwahl und Ausmaß neuer Anlagen festzulegen, um die Energiewende mit dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen zu vereinbaren.
Gleichzeitig enthält der Vorschlag wichtige Ausnahmen. Projekte, für die bereits Genehmigungen zum Netzanschluss vorliegen, Anlagen für den Eigenverbrauch sowie Modernisierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen bestehender Projekte sind vom Moratorium ausgenommen. Zudem hat der Änderungsantrag keine rückwirkende Wirkung, wodurch bestehende Projekte fortgesetzt werden können, um Entschädigungsforderungen von Betreibern in Betrieb befindlicher Anlagen zu vermeiden.
Quelle: Agenturen





