Der spanische Gesetzgeber hat in einem angespannten politischen Klima zwei neue Wohnungsdekrete auf den Weg gebracht. Diese Regelungen sollen den Wohnungsmarkt stabilisieren, Mieter schützen und den Erwerb von Erstwohnungen erleichtern. Doch was genau steht drin und ab wann gelten die neuen Vorschriften?
Kernpunkte des ersten Dekrets
Inkrafttreten: Ab Donnerstag, einen Tag nach Veröffentlichung im BOE.
Zinslose Darlehen: Einführung einer Finanzierungslinie von 10 Milliarden Euro für zinsfreie Kredite bis 50.000 Euro für Erstwohnungskäufer.
Zwangsräumungen: Die Verwaltung übernimmt Schulden und Prozesskosten, wenn Mieter in Not geraten. Zudem gilt ein Moratorium für Zwangsräumungen von Schutzbedürftigen bis Ende 2030.
Mietverträge: Außerordentliche Verlängerung bestehender Mietverträge für Hauptwohnsitze bis 2028.
Steuerliche Änderungen: Ein 10-%-Mehrwertsteuersatz für Ferienwohnungen und verschärfte Besteuerung für Immobilieninvestmentgesellschaften (SOCIMI).
Zweites Dekret: Automatische Mietvertragsverlängerung
Inkrafttreten: 15. November
Gilt nur für Mietverträge, deren Ablauf nach dem Inkrafttreten liegt.
Vermieter müssen bei Ablehnung der Verlängerung eine Entschädigung zahlen: entweder 12 Monatsmieten oder eine Monatsmiete pro bewohntem Jahr.
Kündigungen vor Veröffentlichung bleiben gültig und lösen keinen Entschädigungsanspruch aus.
Die neuen Dekrete bringen tiefgreifende Veränderungen auf dem spanischen Wohnungsmarkt. Sie stärken die Rechte von Mietern und erleichtern den Zugang zum Eigentum. Ob die Maßnahmen in Anbetracht der anstehenden Wahlen und politischen Unsicherheiten Bestand haben, bleibt abzuwarten. Klar ist: Der soziale Druck hat die Wohnpolitik erneut ins Zentrum der Debatte gerückt.
Quelle: Agenturen





