Wer in Spanien eine Wohnung mietet, wird 2026 erneut mit einer gesetzlich festgelegten Obergrenze für Mietsteigerungen konfrontiert sein. Das spanische Statistikamt hat den neuen Referenzprozentsatz bekannt gegeben, den Vermieter bei der jährlichen Mietsteigerung anwenden müssen. Für 2026 beträgt dieser Prozentsatz 2,32 Prozent.
Dieser Mietindex wurde eingeführt, um große Schwankungen bei den Mietpreisen zu vermeiden. In der Vergangenheit waren Mietsteigerungen oft an die Inflation gekoppelt, was in Zeiten hoher Preissteigerungen zu erheblichen Mietpreissprüngen führte. Die neue Methode wählt immer den niedrigsten Wert aus verschiedenen Inflationsindikatoren, wodurch Mieter besser geschützt sind.
Die festgelegte Grenze gilt nur für Mietverträge, die ab dem 25. Mai 2023 abgeschlossen wurden. Dies ist das Datum, an dem das aktuelle spanische Wohnungsgesetz in Kraft getreten ist. Für diese Verträge darf die Miete im Jahr 2026 also um maximal 2,32 Prozent erhöht werden, es sei denn, Vermieter und Mieter vereinbaren innerhalb der gesetzlichen Vorschriften etwas anderes.
Wenn Sie einen Mietvertrag haben, der vor diesem Datum abgeschlossen wurde, gelten andere Vereinbarungen. In diesem Fall ist in der Regel im Vertrag angegeben, welcher Index verwendet wird, häufig der Verbraucherpreisindex. Dieser kann höher oder niedriger ausfallen als die neue gesetzliche Grenze.
Auffällig ist, dass der Referenzprozentsatz in den letzten Monaten langsam gestiegen ist und mittlerweile über 2 Prozent liegt. Dennoch bleibt die Erhöhung deutlich unter den Inflationsspitzen von vor einigen Jahren, als vorübergehende Notmaßnahmen galten.
Darüber hinaus versucht die spanische Regierung, Vermieter dazu zu bewegen, die Mieten überhaupt nicht zu erhöhen. Wer bei Vertragsverlängerung die Miete einfriert, kann mit Steuervorteilen rechnen. Damit will die Regierung den Druck auf den ohnehin schon angespannten Mietmarkt verringern.
Quelle: Agenturen





