Der Oberste Gerichtshof wird am 13. Mai 2026 eine Anhörung abhalten, um die von Hazte Oír im Rahmen der Klage gegen das von der Regierung verabschiedete Dekret zur Legalisierung von Migranten beantragten einstweiligen Verfügungen zu prüfen und zu entscheiden, ob das Verfahren ausgesetzt werden soll.
Am 16. April hat die Verwaltungskammer des Obersten Gerichtshofs die Klage von Hazte Oír zur Verhandlung zugelassen und der Regierung eine Frist von 20 Tagen gesetzt, um die vollständigen Verwaltungsunterlagen zur Legalisierung vorzulegen, wodurch die Exekutive verpflichtet wurde, alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Maßnahme vorzulegen, wie diese Organisation in einer Pressemitteilung mitteilt.
In ihrer Klage beantragte Hazte Oír die vorsorgliche und dringende Aussetzung des Königlichen Erlasses, mit dem diese Regularisierung verabschiedet wurde.
Zur Begründung für den Erlass von einstweiligen Maßnahmen macht sie geltend, dass diese Vorschrift einen Rechtsmissbrauch darstelle und dass ihre Umsetzung einen irreversiblen Schaden verursachen würde, der durch ein eventuelles günstiges Urteil in der Zukunft nicht wieder gutgemacht werden könne.
Auch die Autonome Gemeinschaft Madrid hat beim Obersten Gerichtshof einen weiteren Rechtsbehelf gegen die Regularisierung von Einwanderern zur Prüfung zugelassen, in dem ebenfalls die vorsorgliche Aussetzung des Königlichen Erlasses beantragt wird und der ebenfalls zur Prüfung zugelassen wurde.
Als Gründe für ihren Widerstand gegen dieses Verfahren hat die Autonome Gemeinschaft Madrid vorgebracht, dass die Vorschrift die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen „schwerwiegend beeinträchtigt“, ohne dass „irgendein Mechanismus“ zur Finanzierung oder Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung der autonomen Regionen vorgesehen sei.
Quelle: Agenturen





