Im Frühjahr des Jahres 2011 haben beim „Deutsch-Spanischen Gipfeltreffen“ die
beiden Regierungen in Madrid beschlossen, das neu verhandelte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern in den Gesetzgebungsprozess zu übertragen. Somit ist mit größter Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die neuen umfangreichen Regelungen des neuen Doppelbesteuerungsabkommens ab dem 01.01.2012 in Kraft treten. Die neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf die Besteuerung von selbstgenutzten lmmobilienbesitz von deutschen Steuerbürgern, die in Spanien eine entsprechende Immobilie in ihrem Besitz haben. Diese neuen Regelungen haben wir in dieser aktualisierten Ausgabe mit berücksichtigt.
Im Rahmen der Schriftenreihe „Mallorca 2030“ behandeln wir bei dieser Publikation
das Thema des Erwerbs einer Ferienimmobilie. Es werden die einzelnen Lebenszyklen einer Immobilie, Erwerb, Nutzung, Verkauf und/oder Vererben behandelt. Wir wünschen unseren Lesern eine anregende und nützliche Lektüre.
Über den Autor
verheiratet, fünf Kinder. Ausbildung: Industriekaufmann; Betriebswirt (grad.); Diplom-Kaufmann; Bestellung zum Steuerberater am 12. März 1984 in NRW; Spanischer Steuerberater seit dem 25.4.2004 (Berufsregister Col.legiat n° 862) Beruflicher Werdegang: Von 1984 – 1998 selbständige steuerberatende Tätigkeit in Deutschland mit bis zu 45 Mitarbeitern. Ab 2000 Mitwirken am Aufbau einer spanischen Steuerkanzlei, der European@ccounting in Spanien; aktive Unternehmensbeteiligungen; Von 1992 – 2002 Berufung in den Beirat der Commerzbank; Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Köln; politische Tätigkeiten bei der Stadt Frechen und im Landkreis. Unter anderem zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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