Steuer für Nicht-Residenten auf Mallorca

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Wenn Sie als Nicht-Resident in Spanien eine Immobilie auf Mallorca besitzen, unterliegen Sie der Steuer für Nicht-Residenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, oder IRNR). Diese Steuer wird auf Mieteinnahmen und Kapitalgewinne aus Ihrer Immobilie auf Mallorca erhoben.

Wenn Sie Ihre Immobilie auf Mallorca vermieten, müssen Sie Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen, die Sie erhalten. Der Steuersatz für Mieteinnahmen beträgt 24,75 % für die ersten 1.000 € und steigt dann schrittweise auf 47 % für Einnahmen über 60.000 €.

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Kapitalertragssteuer

Wenn Sie Ihre Mallorca-Immobilie verkaufen, müssen Sie eine Kapitalertragssteuer auf den Verkauf zahlen. Der Steuersatz für Kapitalgewinne beträgt 19 % für Nicht-Residenten.

Als nicht auf Mallorca ansässiger Eigentümer einer Immobilie sind Sie verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung (Declaración de la Renta) abzugeben, auch wenn Sie keine Mieteinnahmen oder Kapitalerträge zu verzeichnen haben. Die Steuererklärung muss bis zum 30. Juni des Jahres eingereicht werden, das auf das Steuerjahr folgt (z.B. muss die Steuererklärung für 2023 bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden).

Die Zahlung der Steuer für nicht gebietsansässige Personen für Mieteinnahmen und Kapitalerträge ist vierteljährlich fällig, wobei die erste Zahlung bis zum 30. April des auf das Steuerjahr folgenden Jahres fällig ist und die weiteren Zahlungen am 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar des darauf folgenden Jahres.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Land haben, mit dem Spanien ein Steuerabkommen geschlossen hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf ermäßigte Steuersätze oder Steuerbefreiungen für Nichtansässige.

Wenn Sie Ihre Immobilie auf Mallorca für weniger als drei Monate im Jahr vermieten, können Sie die Regelung für „unterstelltes Einkommen“ in Anspruch nehmen, die es Ihnen ermöglicht, anstelle des progressiven Steuersatzes einen Pauschalsteuersatz von 24,75 % auf die unterstellten Mieteinnahmen zu zahlen.

Wenn Sie Ihre Mallorca-Immobilie verkaufen und den Erlös innerhalb von zwei Jahren in eine andere Immobilie reinvestieren, können Sie sich für eine Steuerbefreiung auf Kapitalgewinne qualifizieren.