Die Kampagne zur Einkommen- und Vermögenssteuer für das Jahr 2024, die am 2. April begonnen hat und am 30. Juni endet, hält in diesem Jahr wichtige Neuerungen bereit. Eine davon ist, dass die Steuerzahler, die eine Zahlung leisten müssen, diese erstmals über Bizum vornehmen können, einen Kanal, der von den Bürgern im Alltag zunehmend genutzt wird.
Die Steuerzahler der Balearen werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024, die seit dem 2. April bis zum 30. Juni eingereicht werden kann, rund 900 Millionen Euro an das Finanzamt zahlen und Rückerstattungen in Höhe von etwa 314 Millionen Euro erhalten.
Konkret sind rund 660.000 Einwohner der Balearen zur Steuererklärung aufgerufen, wobei die überwiegende Mehrheit einen negativen Steuerbescheid erhalten wird, sodass die Steuerbehörde ihnen die zu viel gezahlten Beträge zurückerstatten wird. Schätzungen zufolge werden 360.000 Steuerzahler auf den Inseln eine Steuerrückerstattung erhalten, während etwa 270.000 Steuern nachzahlen müssen.
Es ist anzumerken, dass es Steuererklärungen gibt, die weder zu einer Nachzahlung noch zu einer Rückerstattung führen, sodass diese beiden Zahlen nicht miteinander addiert werden können.
Darüber hinaus warnt die Steuerbehörde davor, dass alle möglichen Falschmeldungen im Zusammenhang mit Bizum im Umlauf sind, die bei den Steuerzahlern für große Verwirrung sorgen. In diesem Zusammenhang wird betont, dass es keinen Betrag gibt, ab dem Zahlungen über Bizum angegeben werden müssen, da es sich um eine einfache Zahlungsmethode handelt, wie jede andere auch, beispielsweise die Kreditkarte. Angegeben werden müssen hingegen die durchgeführten Aktivitäten, insbesondere wenn sie zu Einkünften führen.
Eine der häufigsten Falschmeldungen, die derzeit kursieren, besagt, dass Zahlungen mit einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro im letzten Jahr beim Finanzamt angegeben werden müssen. Auch dies ist völlig falsch. Die Steuerbehörde hat darauf hingewiesen, dass dieses Gerücht möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass die Steuerbehörde über ein spezielles Formular informiert werden muss, wenn 10.000 Euro in Spanien oder 100.000 Euro außerhalb des Landes in bar bewegt werden.
Die Steuerbehörde führt als Beispiel an, dass ein Selbstständiger oder Unternehmer, der eine Dienstleistung über Bizum in Rechnung stellt, dies natürlich dem Finanzamt melden muss. In keinem Fall muss der Kunde jedoch angeben, dass er einen Friseurbesuch oder Schuhe über Bizum bezahlt hat. Ebenso weisen die genannten Quellen darauf hin, dass Bizum-Zahlungen an Freunde, beispielsweise wenn man das Abendessen für alle bezahlt oder ein Geburtstagsgeschenk, nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.
Quelle: Agenturen




