TSJIB hebt die Nutzung des Alcudiamar als Hotel auf

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Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) hat die Nutzung als Hotel von Alcudiamar für nichtig erklärt, und die GOB hat die sofortige Schließung der Anlage gefordert.

Das Urteil des TSJIB hat der von Umweltschützern eingereichten Klage teilweise stattgegeben und die Nutzung als Hotel im Rahmen der Alcudiamar-Konzession in Port d’Alcúdia für nichtig erklärt.

Das Gericht legt damit einen Rechtsgrundsatz fest, der für die GOB von grundlegender Bedeutung ist und besagt, dass die ursprüngliche Konzession von 1988 keine Nutzung als Touristenunterkunft genehmigt, sondern dass die zum Zeitpunkt der Erteilung geltende Regelung maßgeblich ist, die die Nutzung von Zimmern für Seefahrer im öffentlichen Bereich erlaubte.

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Die Umweltschützer fügten hinzu, dass diese Unterscheidung entscheidend sei, da die Zimmer für Seefahrer Teil einer Hafendienstleistung im Zusammenhang mit der Unterbringung von Schiffsbesatzungen seien, während der Betrieb als Hotel eine andere Tätigkeit darstelle, die kommerzieller Natur und für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich sei und nicht unter die Konzession falle.

Die GOB hat erklärt, dass der TSJIB mit dieser Auslegung den Anspruch zurückweist, die sogenannte „Fischersiedlung“ mit einer Hotelanlage gleichzusetzen, und damit das Argument entkräftet, das jahrelang die Tätigkeit des bekannten „Botels“ gestützt hatte.

Die Nichtigkeit der Klausel, die die Nutzung als Hotel zuließ, bedeutet, dass die derzeit ausgeübte touristische Tätigkeit nicht mehr unter die Konzessionsurkunde fällt. In diesem Zusammenhang hat die GOB gegenüber der Stadtverwaltung von Alcúdia und dem Tourismusamt des Consell de Mallorca erneut formell die sofortige Schließung und Versiegelung der Einrichtung gefordert.

Quelle: Agenturen