Vueling wegen Erhebung einer Gebühr für Handgepäck verurteilt

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Das Handelsgericht Nr. 1 von Palma auf Mallorca hat verurteilt, dass Vueling einem Mitglied von Facua-Consumidores en Acción die 50 Euro, die er für die Mitnahme seines Handgepäcks in die Kabine zahlen musste, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen seit dem Datum der ersten außergerichtlichen Forderung zurückzahlen muss.

Das Urteil besagt, dass Handgepäck nicht als zusätzliche oder optionale Dienstleistung betrachtet werden darf, wenn es den Vorgaben der Fluggesellschaft selbst und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Somit stellt es fest, dass der von Vueling erhobene Aufpreis „eine missbräuchliche Praxis darstellt und den Verbraucherrechten zuwiderläuft”.

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Damit hat Facua bereits 11 Urteile gegen Fluggesellschaften wegen der Erhebung von Gebühren für Handgepäck gewonnen. Wie der Verband betont, verfügt er seit 2024 über eine Plattform für Betroffene von Betrugsfällen durch Fluggesellschaften, der sich zahlreiche Passagiere angeschlossen haben.

Der Fall dieses Urteils betrifft zwei Einwohner der Balearen, die zwischen Palma und Sevilla flogen und auf dem Rückflug keine Handgepäcktasche mit an Bord nehmen durften, es sei denn, sie zahlten 50 Euro. Die Betroffenen waren auf dem Hinflug mit derselben Tasche in der Kabine gereist, mussten aber nun den Zuschlag zahlen.

Quelle: Agenturen