Wohnmobildiebstahl komplett aus dem Ruder gelaufen

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Anfang April 2025 begann vor dem Gericht von Girona der Prozess gegen einen 59-jährigen Deutschen, der des Mordes an einer Frau in Empuriabrava an der Costa Brava im September 2022 beschuldigt wird. Der Mann soll sie erschossen haben, um ihr Wohnmobil zu stehlen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 30 Jahren.

Laut Anklageschrift fuhr der Angeklagte am 23. September 2022 mit dem Fahrrad an dem Haus eines deutschen Ehepaares und ihrer Tochter vorbei, die gerade zu einem Urlaub angekommen waren. Als er den geparkten Wohnwagen sah, beschloss er, in das Haus einzudringen. Er schaltete die Alarmanlage aus, indem er den Bewegungsmelder abkleberte, und begab sich mit einer Pistole, die er seinem Bruder gestohlen hatte, in den ersten Stock.

Dort fand er die 59-jährige Bewohnerin, die schlief. Die Anklage behauptet, dass er vorsätzlich handelte: Er drückte ihr ein Kissen auf den Kopf und schoss ihr aus nächster Nähe in den Kopf, was zu ihrem sofortigen Tod führte. Anschließend nahm er die Schlüssel des Wohnmobils und floh in Richtung Frankreich.

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Wohnmobildiebstahl komplett aus dem Ruder gelaufen

Der Ehemann des Opfers entdeckte die Leiche und alarmierte den Rettungsdienst. Er kontaktierte auch ihren Sohn in Deutschland, der kürzlich einen GPS-Tracker im Wohnmobil installiert hatte. Dank dieses Trackers konnte die Polizei den Verdächtigen in Portbou, nahe der französischen Grenze, ausfindig machen.

Bei seiner Festnahme fand die Polizei eine Colt 45-Pistole mit fünf Kugeln im Magazin sowie zwei zusätzliche Magazine in seiner Jacke. Der deutsche Mann verfügte nicht über die erforderlichen Genehmigungen für den Besitz von Schusswaffen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vorsätzlichen Mord, gewaltsamen Diebstahl in einer bewohnten Wohnung und illegalen Waffenbesitz vor. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 30 Jahren. Der Privatkläger, der die Familie des Opfers vertritt, fordert eine Strafe von 33 Jahren und eine Entschädigung in Höhe von 90.000 Euro für den Ehemann und 180.000 Euro für jedes der beiden Kinder des Opfers.

Nach Angaben der Verteidigung leidet der Deutsche unter psychischen Problemen. Er habe die Tat begangen, weil er Stimmen gehört habe und geglaubt habe, in einem Film zu sein. Eine Volksjury muss nun über seine Schuld entscheiden.

Quelle: Agenturen