Zusätzlicher Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub ab 2026

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten -

In Spanien können Eltern ab dem 1. Januar 2026 zusätzliche Wochen Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub beantragen. Diese Regelung gilt für Kinder, die ab dem 2. August 2024 geboren, adoptiert oder in eine Familie aufgenommen wurden. Mit dieser Maßnahme möchte die Regierung Eltern mehr Flexibilität geben, um Arbeit und Familie besser miteinander zu vereinbaren.

Der Standard-Geburtsurlaub wird auf 19 Wochen pro Elternteil verlängert. Für Alleinerziehende sind es sogar 32 Wochen. Die ersten 6 Wochen müssen unmittelbar nach der Geburt oder Adoption genommen werden und sind obligatorisch. Die restlichen 11 Wochen können innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes flexibel genutzt werden.

Zusätzlich zu diesen 19 Wochen gibt es noch einen zusätzlichen Urlaub. Familien mit zwei Elternteilen erhalten 2 zusätzliche Wochen und Alleinerziehende 4 zusätzliche Wochen. Diese zusätzlichen Wochen können bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden. Dieser Teil des Urlaubs kann jedoch erst ab dem 1. Januar 2026 beantragt werden.

Lesetipp:  Spanische Flughäfen verzeichnen starkes Wachstum
Jetzt entdecken: Krimis zum Wohlfühlen

Diese zusätzlichen Wochen sind vor allem für Eltern gedacht, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelung ein Kind bekommen haben. So werden Eltern, die zwischen August 2024 und Januar 2026 ein Kind bekommen haben, nicht benachteiligt. Allerdings haben nur Kinder, die nach dem 2. August 2024 geboren sind, Anspruch auf diese Verlängerung.

Der Antrag auf die zusätzlichen Wochen muss mindestens 15 Tage vor Beginn des Urlaubs gestellt werden. Dies kann ganz einfach online über die Sozialversicherung erfolgen. Der Arbeitgeber kann den Antrag ebenfalls stellen, muss dann aber das entsprechende Dokument beifügen.
Kinder, die vor dem 2. August 2024 geboren oder adoptiert wurden, fallen nicht unter diese Regelung. Für diese Familien ändert sich also nichts an der bestehenden Urlaubsregelung.

Quelle: Agenturen