111.000 Wohnungen dürfen wieder auf Airbnb angeboten werden

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Der spanische Oberste Gerichtshof (Tribunal Supremo) hat das nationale Register für Kurzzeitvermietungen für ungültig erklärt. Dieses Register, das die Vermietung von Ferienwohnungen regeln sollte, zwang Eigentümer zur Beantragung einer landesweiten Registrierungsnummer, um ihre Wohnungen auf Plattformen wie Airbnb und Booking anbieten zu können.

Das Urteil betrifft über 111.000 Ferienwohnungen, deren Anträge zuvor abgelehnt wurden, und ermöglicht es ihnen nun, wieder legal vermietet zu werden, sofern sie über eine gültige regionale Genehmigung verfügen.

Der Branchenverband Fevitur schätzt den Schaden für die betroffenen Eigentümer auf insgesamt 160 Millionen Euro und plant, Schadenersatzforderungen gegen den Staat geltend zu machen.

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Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Zentralregierung ihre Kompetenzen überschritten habe, da die Regelung des Tourismus in Spanien Sache der autonomen Regionen sei.

Die Ministerin für Wohnungswesen, Isabel Rodríguez, forderte die Regionen auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Kontrollen bei neuen Anträgen für Ferienvermietungen zu verschärfen.

Das Urteil bedeutet, dass Eigentümer von Ferienwohnungen sich nun wieder ausschließlich an die Vorschriften der jeweiligen autonomen Region halten müssen.

Die Ventanilla Única Digital (das digitale Schalterportal) und der obligatorische Datenaustausch mit Plattformen bleiben jedoch weiterhin in Kraft, da diese auf europäischen Vorschriften basieren.

Quelle: Agenturen