Neue EU-Gebühren auf Pakete aus Drittstaaten

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Ab diesem Sonntag (01.11.2026) müssen Verbraucher und Unternehmen in der Europäischen Union mit einer neuen Entwicklung im Onlinehandel rechnen: Die EU erhebt eine Verwaltungsgebühr von zwei Euro auf jede Sendung, die aus einem Land außerhalb der Union kommt. Ziel ist es, den wachsenden Zustrom kleiner Pakete aus Drittstaaten – insbesondere von Plattformen wie Shein und Temu – besser kontrollieren zu können.

Diese neue Gebühr kommt ergänzend zu der seit Juli bestehenden Drei-Euro-Abgabe auf Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro. Während die im Sommer eingeführte Gebühr vor allem die Zollfreigrenze für geringwertige Waren abgeschafft hat, soll die nun eingeführte Verwaltungsgebühr die Kosten abdecken, die den Zollbehörden bei der Kontrolle und Bearbeitung entstehen. Für importierende Unternehmen bedeutet das: Sie sind dafür verantwortlich, die Gebühr zu tragen, ohne sie direkt an die Kunden weiterzugeben.

Ab 1. November: Zwei Euro Verwaltungsgebühr pro Artikel aus Drittländern
Seit Juli: Drei Euro Gebühr für Waren unter 150 Euro (Übergangssystem bis Juli 2028)
Adressat der Gebühren: Verantwortliche Importeure, nicht Endverbraucher

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Die Europäische Verbraucherorganisation sieht die Reform positiv, warnt aber davor, dass Händler die neuen Gebühren dennoch auf die Kundschaft abwälzen könnten. Entscheidend wird sein, wie die Mitgliedstaaten die zusätzlichen Einnahmen nutzen: Nur durch verstärkte Kontrollen können gefährliche oder nicht konforme Produkte effektiv aussortiert werden.

Langfristig steht die EU vor der Aufgabe, ihr Zollsystem weiter zu modernisieren und digitale Lösungen zu schaffen. Mit der geplanten europäischen Zollbehörde und einer gemeinsamen Datenplattform wird ein wichtiger Schritt in Richtung effizienterer und gerechterer Handel innerhalb Europas gemacht.

Quelle: Agenturen