Einkäufe bei Billig-Plattformen wie Shein und Temu werden teurer

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Am Mittwoch, dem 1. Juli 2026, tritt die EU-Gebühr in Höhe von 3 Euro für kleine Pakete in Kraft, die aus Nicht-EU-Ländern wie China, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten in den gemeinsamen Raum gelangen, hauptsächlich aufgrund von Online-Einkäufen über Billigplattformen wie Shein, Temu oder AliExpress.

Diese Gebühr gilt vorübergehend, bis die für 2028 geplante endgültige Zollreform in Kraft tritt, wobei Brüssel die Möglichkeit vorgesehen hat, die Maßnahme über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern, falls die geplante Zollreform bis dahin noch nicht umgesetzt ist.

Mit diesen Maßnahmen will die Europäische Union dem entgegenwirken, was sie als unlauteren Wettbewerb durch diese Pakete ansieht, die nach Angaben des Rates auch andere Risiken für den europäischen Verbrauch mit sich bringen, wie beispielsweise ein hohes Maß an Betrug sowie Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher.

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Konkret gilt die Gebühr von 3 Euro für alle Verkäufer aus Drittländern, die für Mehrwertsteuerzwecke bei der zentralen Einfuhrstelle der EU registriert sind, was in der Praxis 93 % aller E-Commerce-Ströme in die EU abdeckt.

Die Gebühr wird für jede Artikelkategorie innerhalb des Kleinsendungspakets erhoben. Das bedeutet in der Praxis, dass beispielsweise bei einer Sendung, die eine Seidenbluse und zwei Wollblusen enthält, zwei Unterkategorien berücksichtigt werden und für dieses Paket ein Aufschlag von 6 Euro erhoben wird.

Nach Angaben der Kommission wurden allein im Jahr 2024 rund 4.600 Millionen Sendungen mit kostengünstigen Waren verschickt, was einem täglichen Zustrom von 12 Millionen zollfreien Paketen entspricht, da deren Wert 150 Euro nicht überschritt.

Quelle: Agenturen