Der Oberste Gerichtshof (TS) hat die Klage des Consell de Mallorca zur endgültigen Abschaffung der Bus-VAO-Spur auf der Autobahn Ma-19 zur Verhandlung zugelassen.
In einem von Europa Press eingesehenen Beschluss ordnet das oberste Gericht die Weiterleitung der Akten an die Fünfte Kammer des Obersten Gerichtshofs an, die für das endgültige Urteil zuständig sein wird und entscheiden muss, ob der verbindliche Vorbericht der für eine Straße zuständigen Behörde nur für die erstmalige Einrichtung einer Bus-VAO-Spur verpflichtend ist oder ob er auch eine einforderbare Voraussetzung für die nachfolgenden jährlichen Vereinbarungen ist, die über deren Beibehaltung oder Verlängerung entscheiden.
Es sei daran erinnert, dass die Inselbehörde die Berufung beim Obersten Gerichtshof mit der Begründung eingelegt hatte, dass die Gutachten der Techniker des Consell, die die Aufhebung befürworten, ebenso verbindlich sein müssen wie bei der Einführung.
Die Berufung wurde eingereicht, nachdem sich der Oberste Gerichtshof von Madrid (TSJM) für den Fortbestand der Fahrspur ausgesprochen hatte.
Dennoch ist daran zu erinnern, dass die Nutzung dieser Fahrspur seit 2024 aufgrund verschiedener Bauarbeiten an der Straßeninfrastruktur der Insel ausgesetzt ist, sodass sie nach deren Abschluss wieder freigegeben werden müsste, sofern die Justiz nichts anderes beschließt.
Quelle: Agenturen





