Agrotourismus auf Mallorca: Maximal sechs Plätze pro Finca

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Die balearische Regierung plant, die Anzahl touristischer Unterkünfte auf landwirtschaftlichen Fincas weiterhin auf maximal sechs Plätze zu beschränken. Am Freitag, den 25. September 2026, wurde der angepasste Entwurf für ein neues Agrargesetz im Kabinett verabschiedet. Ursprünglich war geplant, die Anzahl auf bis zu zehn Plätze zu erhöhen, doch dieser Plan wurde verworfen.

Laut Ara Balears war die vorgeschlagene Erhöhung ein besonders umstrittener Punkt im Vorentwurf. Landwirtschaftsminister Joan Simonet erklärte die Umkehr aufgrund unterschiedlicher Meinungen innerhalb des Sektors. Einige Akteure forderten mehr, andere weniger Plätze.

Die aktuelle Zahl entspricht der Regelung aus dem bisherigen Gesetz. Doch rechtlich ist diese Festlegung noch nicht bindend: Der Gesetzentwurf wurde dem Parlament vorgelegt und gilt erst nach Abschluss der Beratungen und Zustimmung als geltendes Recht. Änderungsanträge sind weiterhin möglich, obwohl die regierende Partido Popular (PP) derzeit auf die Unterstützung von Vox zählen kann, hat diese Partei angekündigt, Änderungen vorzuschlagen.

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Für Finca-Betreiber bedeutet dies, dass die derzeitige Obergrenze von sechs Plätzen den Entwurfsstand darstellt und nicht automatisch die aktuelle Genehmigungspraxis widerspiegelt. Die Entscheidung des Kabinetts bedeutet nicht, dass überall automatisch sechs Plätze genehmigt werden können. Erlaubte Nutzungen hängen von bestehenden Vorschriften und erforderlichen behördlichen Genehmigungen ab. Der Bericht von Ara Balears enthält keine detaillierten Angaben zu allen derzeit gültigen Genehmigungsregeln.

Nach der Kabinettssitzung erklärte Ministerpräsidentin Marga Prohens, Agroestadas dürfen nicht zu zusätzlichem Flächenverbrauch führen. Die Unterbringung muss in bereits bestehenden Gebäuden auf dem landwirtschaftlichen Betrieb erfolgen; Neubauten sind nicht vorgesehen. Zudem müssen die Betriebe seit mindestens vier Jahren registriert sein. Die touristische Nutzung soll an bestehende landwirtschaftliche Betriebe gekoppelt bleiben und zusätzliche Einkünfte ermöglichen, während die Haupttätigkeit weitergeführt wird. Diese Anforderungen sollen verhindern, dass eine allgemeine Kategorie für Ferienvermietungen im ländlichen Raum entsteht.

Ferner sollen die Agroestada-Plätze aus bestehenden Bettenkontingenten genommen werden. Damit ein neuer Platz registriert werden kann, muss zuvor ein anderer abgemeldet werden. Die Regierung möchte damit verhindern, dass durch Agroestadas neue touristische Kapazitäten unkontrolliert entstehen. Die Obergrenze von sechs Plätzen bedeutet nicht, dass diese unabhängig von bestehenden Kontingenten neu geschaffen werden können.

Für Eigentümer ist diese Differenzierung wichtig: Eine festgelegte Höchstzahl sagt nichts über Verfügbarkeit, erforderliche Unterlagen oder den Genehmigungsprozess aus. Der Entwurf legt einen Rahmen fest, ersetzt jedoch nicht die erforderliche Einzelfallprüfung oder Verwaltungsverfahren.

Quelle: Agenturen