Das Oberste Gericht der Balearen (TSJIB) hat den Antrag auf einstweilige Aussetzung des Vergabeverfahrens für die Bojenfelder von Ports de les Illes Balears (PortsIB) abgelehnt. Damit wird die Bearbeitung des Vertrags fortgesetzt, der von der dem Ministerium für Meeresangelegenheiten und Wasserwirtschaft unterstellten öffentlichen Einrichtung vorangetrieben wird.
Wie die Regionalregierung am Dienstag (30.06.2026) mitteilte, ist das Obergericht der Ansicht, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Gewährung einer einstweiligen Aussetzung nicht vorliegen, da die klagende Partei das Vorliegen nicht wieder gutzumachender Schäden, die sich aus der Fortsetzung des Verfahrens ergeben, nicht nachgewiesen habe. In dem Beschluss wird zudem daran erinnert, dass Verwaltungsakte unter der Vermutung der Rechtmäßigkeit stehen, und darauf hingewiesen, dass die von PortsIB getroffenen Entscheidungen bereits zuvor vom Zentralen Verwaltungsgericht für Vertragsbeschwerden (TACRC) bestätigt worden waren.
Mit dieser neuen Entscheidung gibt es nun bereits zwei aufeinanderfolgende Urteile zugunsten von PortsIB im Zusammenhang mit den gegen dieses Vergabeverfahren eingelegten Rechtsmitteln. Das Zentrale Verwaltungsgericht für Vertragsbeschwerden hatte bereits eine weitere Klage gegen die Vergabe der Lose für Mallorca und Ibiza-Formentera als unzulässig abgewiesen, da es der Ansicht war, dass den Klägern die Klagebefugnis zur Anfechtung des Verfahrens fehlte.
Die Regionalregierung betont, dass die wiederholten Einsprüche und Anfechtungen gegen die Ausschreibung die Inkraftsetzung des neuen Vertrags für die Verwaltung der Bojenfelder verzögert haben. Dennoch wird das Ministerium die Verwaltungsabläufe weiter vorantreiben, bis das neue Verwaltungssystem für die Bojenfelder tatsächlich in Betrieb genommen wird.
Quelle: Agenturen




