Der E-Bike-Pass kommt ab 2027

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Die Europäische Union setzt mit der neuen Batterieverordnung einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Transparenz und Nachhaltigkeit. Ab dem 18. Februar 2027 muss jeder neue E-Bike-Akku in der EU – und damit auch in Spanien – mit einem digitalen Pass versehen sein. Diese Maßnahme richtet sich dabei ausschließlich auf den Akku und nicht auf das Fahrrad selbst.

Statt einem physischen Dokument findet sich künftig ein QR-Code direkt am Akku. Wer diesen Code mit dem Smartphone scannt, erhält Zugriff auf eine digitale Datei, die viele Informationen enthält: von Hersteller, Produktionsort und Gewicht bis hin zu chemischer Zusammensetzung und Sicherheitshinweisen. Insgesamt sieht die Verordnung bis zu 71 Datenfelder vor, die Rückverfolgbarkeit und Recycling vereinfachen sollen. Besonders beim Kauf gebrauchter E-Bikes sorgt das für Klarheit über die Herkunft und Qualität des Akkus.

Für wen gilt die Regelung?

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Hersteller und Importeure sind in der Pflicht, nicht Endnutzer
Akkus im Bestand bleiben von der Regel ausgenommen – bestehende Fahrräder müssen nicht nachgerüstet werden

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Auch Spanien setzt die EU-Regelung vollständig um. Zusätzlich gelten dort spezielle Vorschriften für E-Bikes: Die Motorleistung ist auf 250 Watt und die Tretunterstützung auf 25 km/h begrenzt. Wer schneller oder stärker unterwegs ist, benötigt Zulassung, Versicherung und Führerschein. Für den Helm gilt: Unter 16-Jährige tragen ihn immer, Erwachsene außerhalb geschlossener Ortschaften ebenfalls. Gegen Verstöße drohen Bußgelder von bis zu 200 Euro.

Für E-Bike-Fans bedeutet der E-Bike-Pass vor allem mehr Transparenz beim Akkukauf und einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltiger Mobilität. Der bürokratische Aufwand bleibt gering – für die nötigen Unterlagen sorgen Hersteller und Importeure. Für Nutzer gilt: Regeln beachten, QR-Code nutzen, und einfach weiter elektrisch durch Spanien radeln.

Quelle: Agenturen