Im europäischen Markenrecht sorgte ein ungewöhnlicher Fall für Aufsehen: Der niederländische Schokoladenmilch-Klassiker Chocomel darf seine ikonische gelbe Verpackungsfarbe exklusiv in den Benelux-Ländern nutzen. Möglich machte das eine Entscheidung des Benelux-Amts für geistiges Eigentum (BOIP), das dem Antrag des spanischen Konkurrenten Cacaolat auf Eintragung eines gelben Logos eine Absage erteilte.
Solche Farbmarken sind eine Seltenheit: Nur wenn eine Farbe über Jahrzehnte hinweg so konsequent und prägnant genutzt wird, dass Verbraucher sie unmittelbar mit einem bestimmten Produkt verbinden, kann sie zum Markenzeichen werden. Beispiele wie Milka-Lila oder Nivea-Blau zeigen, dass Farben durchaus zu Symbolen einer Marke reifen können. Im Fall Chocomel steht das Gelb seit 1932 im Mittelpunkt des Markenauftritts – und ist für viele Konsumenten ein sofortiges Erkennungsmerkmal.
Die Entscheidung ist das Ergebnis eines Disputs zwischen FrieslandCampina, dem Mutterkonzern von Chocomel, und der Grupo Cacaolat aus Barcelona. Letztere wollte ihr Produkt mit gelbem Logo auch in den Benelux-Staaten vermarkten. FrieslandCampina argumentierte erfolgreich, dass die Farbe Gelb am Getränkeregal untrennbar mit Chocomel verbunden sei und Cacaolat davon profitieren wolle. Das BOIP folgte dieser Sichtweise: Es sah die Gefahr eines unlauteren Vorteils durch die Nutzung des „Chocomel-Gelbs“.
Für Cacaolat bleibt noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Der Fall illustriert eindrucksvoll, wie viel Wert für Unternehmen in scheinbar einfachen Dingen wie einer Farbe stecken kann – und wie entscheidend konsequente Markenpflege ist, um sich im Bewusstsein der Konsumenten zu verankern.
Quelle: Agenturen





