Die Agentur für Raumordnung (ADT) des Consell de Mallorca hat gegen zwei Bauträger des Poloplatzes Sa Barralina eine Geldstrafe von insgesamt 400.000 Euro verhängt. Grund dafür sind „sehr schwerwiegende“ Verstöße gegen das Baugesetz.
Bereits im Mai 2024 hatte die Partei Més per Mallorca Beschwerde eingelegt, da auf dem Platz wieder Polowettkämpfe stattfanden, obwohl diese seit sieben Jahren untersagt waren. Die Partei warf der Raumordnungsabteilung des Consell de Mallorca Untätigkeit vor. Nun hat die ADT den endgültigen Beschluss gefasst. Sa Barralina S.L. muss 346.483,69 Euro zahlen, da sie ohne Genehmigung Poloaktivitäten auf einem 40.000 Quadratmeter großen Gelände durchführte und die Polofelder um etwa 32.000 Quadratmeter erweiterte.
Eine weitere Strafe in Höhe von 55.004,83 Euro wurde gegen Es Figueral Gran S.L.U. verhängt, da diese Gesellschaft Bauträger und Eigentümer eines der Grundstücke ist.
Der Poloplatz befindet sich in einem geschützten ländlichen Gebiet, das sowohl als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (LIC) und Vogelschutzgebiet (ZEPA) als auch gemäß dem Gesetz über den Naturpark Es Trenc-es Salobrar ausgewiesen ist.
Joan Llodrà von Més per Mallorca begrüßte die Entscheidung, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass der Poloplatz nach Zahlung der Bußgelder durch eine von der Regierung von Marga Prohens initiierte Stadtplanung legalisiert werden könnte. Er bezog sich dabei auf einen Änderungsantrag der Partei VOX zum Gesetz über Großbetriebe, der von linken Parteien und Umweltverbänden kritisiert wird, da er die Aktivität zulässt.
Bereits 2017 hatte die ADT den Poloplatz wegen fehlender Genehmigungen geschlossen. Eine Berufung der Eigentümer und des Bauträgers wurde vom Obersten Gerichtshof der Balearen (TSJIB) abgewiesen. Més per Mallorca veröffentlichte im Mai 2024 erneut Bilder, die die Wiederaufnahme der Reitsportaktivitäten zeigten und forderte den Consell zum Handeln auf.
Quelle: Agenturen



