Gesetz für “Tourismusgemeinden” auf den Kanarischen Inseln

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Nach über drei Jahrzehnten ist es den Kanarischen Inseln gelungen, ein spezielles Gesetz für Gemeinden mit hohem Touristenaufkommen zu verabschieden. Das kanarische Parlament stimmte einstimmig einem Gesetz zu, das diesen Gemeinden zusätzliche Anerkennung und Unterstützung bietet. Die Initiative ging von dreizehn betroffenen Gemeinden aus, die gemeinsam auf die besonderen Herausforderungen des Massentourismus aufmerksam machten und Unterstützung durch den Gemeindeverband Fecam erhielten.

Das zentrale Problem liegt im Ungleichgewicht zwischen der offiziellen Einwohnerzahl und der tatsächlichen Besucherzahl: Gemeinden mit vergleichsweise wenigen ständigen Bewohnern müssen täglich Dienstleistungen für ein Vielfaches dieser Zahl erbringen. Dies führt zu erheblichen finanziellen Belastungen, die das bisherige nationale Gesetz von 2004 nicht ausreichend berücksichtigt.

Das neue Gesetz unterscheidet zwischen zwei Statuskategorien: „Tourismusgemeinde von herausragender Qualität“ und „Tourismusgemeinde mit besonderer Eigenschaft“. Für den erstgenannten Status müssen Gemeinden strenge Kriterien erfüllen, unter anderem ein Besucheraufkommen, das fünfmal höher als die Einwohnerzahl ist, eine bestimmte Anzahl von Übernachtungsplätzen oder einen hohen Anteil von Fünf-Sterne-Hotels sowie einen bedeutenden Anteil des Tourismus an der lokalen Wirtschaft. Für die sogenannten „grünen Inseln“ wie La Palma gelten dabei niedrigere Schwellenwerte.

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Gemeinden mit dem neuen Status können sich offiziell als Tourismusziele profilieren und von regionalen Förderprogrammen profitieren. Im Gegenzug verpflichten sie sich, mehr in Infrastruktur, Strandreinigung, Überwachung und barrierefreie Informationen zu investieren, was das Gesetz zu einem verbindlichen Vertrag zwischen Gemeinde und Besucher macht.

Die breite Zustimmung im Parlament ist bemerkenswert, da unterschiedliche Parteien sonst oft über wirtschaftliche Fragen streiten. Einzig die Partei Vox enthielt sich, mit der Begründung, das Gesetz enthalte keine finanziellen Maßnahmen und thematisiere Bereiche, die nichts mit Tourismus zu tun hätten. Bemerkenswert ist auch, dass die Tourismusministerin der Kanaren während der Abstimmung im Urlaub war, was den breiten Konsens unterstreicht.

Dieses Gesetz markiert einen wichtigen Schritt, um den Herausforderungen des Massentourismus gerecht zu werden und gleichzeitig die Lebensqualität der Einwohner zu schützen. Es steht exemplarisch für einen Trend, der auch in anderen Regionen Spaniens spürbar ist, wo immer stärker auf nachhaltige und regulierte touristische Entwicklung geachtet wird.

Quelle: Agenturen