In Spanien genießen Patienten in öffentlichen Krankenhäusern eine Besonderheit: Sie erhalten keine direkten Rechnungen für ihren Aufenthalt. Dies umfasst den Verzicht auf Tagespauschalen und Gebühren für die Notaufnahme, was innerhalb Europas eine Ausnahme darstellt.
Ein Vergleich der Gesundheitssysteme aller EU-Länder durch La Voz de Galicia im Mai zeigte, dass Spanien zu den wenigen Ländern gehört, in denen Zuzahlungen ausschließlich in Apotheken anfallen.
Der Vergleich umfasste sechs Bereiche des Gesundheitswesens – Hausarzt, Facharzt, Krankenhausaufenthalt, Notfallversorgung, Laboruntersuchungen und verschreibungspflichtige Medikamente – wobei Spanien in fünf von sechs Bereichen keine Eigenbeteiligung vorsieht. Nur bei Medikamenten fallen Kosten an.
Im Gegensatz dazu erheben die meisten anderen Länder in fast allen Bereichen Zuzahlungen. Um die Besonderheit Spaniens zu verstehen, ist es hilfreich, die zwei Hauptmodelle der Gesundheitsversorgung in Europa zu kennen: das Beveridge-Modell, das auf staatlicher Finanzierung über Steuern basiert und gleichen Zugang für alle Bürger unabhängig von Einkommen oder Beschäftigung gewährleistet, und das Bismarck-Modell, das auf obligatorischen Sozialversicherungen basiert, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zahlen und Patienten Zuzahlungen leisten, die sie anschließend von ihrer Kasse erstattet bekommen.
Die Höhe der Zuzahlung in spanischen Apotheken ist seit 2012 einkommensabhängig und betrifft vor allem Rentner. Das Finanzamt leitet Einkommensdaten an die Sozialversicherungsanstalt weiter, und die Apotheke erkennt automatisch die zutreffende Zuzahlungskategorie.
Die Zuzahlung variiert zwischen 10 und 60 Prozent des Medikamentenpreises, wobei Geringverdiener und bestimmte benachteiligte Gruppen befreit sind. Obwohl die Höchstbeträge für Zuzahlungen jährlich an die Inflation angepasst werden sollten, erfolgte die letzte Anpassung offiziell im Jahr 2016.
Forscher der Universität von Las Palmas haben ein gerechteres System vorgeschlagen, das die Unterscheidung zwischen Erwerbstätigen und Rentnern aufhebt und die Zuzahlung ausschließlich vom persönlichen Einkommen abhängig macht. Ein solches System würde für Personen mit einem Jahreseinkommen von weniger als 6.000 Euro keine Zuzahlungen mehr vorsehen.
Im EU-Vergleich erheben nur sieben Länder in allen sechs genannten Gesundheitsbereichen eine Eigenbeteiligung, während Spanien zusammen mit Dänemark die Eigenbeteiligung auf verschreibungspflichtige Medikamente beschränkt. Trotzdem entscheiden sich immer mehr Spanier für private Zusatzversicherungen, um Wartezeiten zu vermeiden, was zu steigenden Beiträgen geführt hat.
Für Auswanderer und in Spanien lebende Menschen stellt das öffentliche Gesundheitssystem einen klaren Vorteil dar, insbesondere im Falle von Krankenhausaufenthalten oder Notfällen, wo die Kosten in der Regel deutlich geringer sind als in anderen europäischen Ländern. Detaillierte Informationen zur Funktionsweise des spanischen Gesundheitssystems für Auswanderer sind in einem separaten Artikel verfügbar.
Quelle: Agenturen





