Legalisierung von einer halben Million Migranten

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Der spanische Oberste Gerichtshof hat eine Entscheidung getroffen, die die Gemüter erhitzt: Er lehnte die Aussetzung der Legalisierung von Migranten ab. Das Gericht argumentiert, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt, die über rein wirtschaftliche Aspekte hinausgeht. Es betonte, dass es sich um Menschen handelt und nicht nur um Zahlen.

Die rechtsextreme Partei Vox und die Madrider Regierung unter Isabel Díaz Ayuso (PP) hatten beantragt, die Maßnahme vorsorglich auszusetzen. Dieser Antrag wurde nun vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Die offizielle Begründung der Entscheidung wurde am Mittwoch veröffentlicht. Die Regularisierung, die seit dem 16. April in Kraft ist, betrifft Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus, die sich nachweislich vor dem 1. Januar 2026 in Spanien aufgehalten haben, mindestens fünf Monate dort gelebt haben und nicht vorbestraft sind.

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Bis zum Stichtag 30. Juni wurden bereits über 549.000 Anträge gestellt, von denen über 91.505 vorläufig bewilligt wurden. Das Gericht argumentiert, dass die Regularisierung ein schwerwiegendes öffentliches Interesse darstellt, das humanitäre Aspekte, den Schutz der Menschenrechte und wirtschaftliche sowie demografische Motive umfasst.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Legalisierung die soziale Sicherheit stärkt, die Steuereinnahmen erhöht und den Arbeitsmarkt transparenter macht.

Allerdings gab es auch Gegenstimmen innerhalb des Gerichts. Zwei Richter äußerten in einer Minderheitsmeinung Bedenken hinsichtlich einer möglichen „administrativen Amnestie“, da auch Personen mit einem Ausweisungsbescheid eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten könnten, solange der Grund nicht strafrechtlicher Natur ist. Sie argumentieren, dass dies im Widerspruch zu europäischen Verordnungen stehen könnte.

Quelle: Agenturen