Die Postämter, die Sozialversicherungsämter und die Ausländerbehörden beginnen am Montag, dem 20. April, mit der Bearbeitung der Anträge von Migranten im Rahmen der von der Regierung beschlossenen außerordentlichen Legalisierung.
Die persönlichen Termine werden in mehr als 370 Postämtern, in mehr als 60 Sozialversicherungsämtern und in fünf Ausländerämtern in Madrid, Alicante, Valencia, Almería und Murcia abgewickelt.
Das Ministerium für Inklusion, Sozialversicherung und Migration hat betont, dass ohne Termin keine Bearbeitung erfolgt und dass spezielle Zeitfenster eingerichtet wurden, um den übrigen Verwaltungsvorgängen, die in diesen Ämtern weiterhin wie gewohnt abgewickelt werden, nicht im Wege zu stehen.
Anträge können montags bis freitags in den Sozialversicherungsämtern von 16 bis 19 Uhr, in den Postämtern von 8:30 bis 17:30 Uhr und in den Ausländerämtern von 16 bis 19 Uhr eingereicht werden.
Auf dem Portal zur Regularisierung des Ministeriums für Inklusion, Sozialversicherung und Migration können Sie über Cl@ve die Behörde, das Datum und die Uhrzeit für die Terminvereinbarung auswählen. Wenn Sie nicht über das Cl@ve-System verfügen, können Sie die Voraussetzungen für dessen Erhalt hier einsehen, oder Sie können jemanden, der über diesen Dienst verfügt, bitten, einen Termin für die betreffende Person zu vereinbaren.
Ebenso kann ein Termin über ein Online-Formular beantragt werden. Die Behörde und das Datum können nicht frei gewählt werden; es wird diejenige zugewiesen, die den angegebenen Angaben am nächsten liegt.
Eine weitere Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren, ist ein Anruf unter der Nummer 060, wo die Beratung auf Spanisch erfolgt. Die Sprechzeiten sind montags bis freitags von 09:30 bis 14:00 Uhr und von 16:30 bis 19:30 Uhr.
Die weitere Kommunikation erfolgt vorzugsweise über denselben Kanal, über den der Antrag gestellt wurde. Daher wird zu Benachrichtigungszwecken darum gebeten, die persönlichen Daten und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Postanschrift) bei der Antragstellung sorgfältig anzugeben. Im Falle einer Vertretung werden die Benachrichtigungen an den Vertreter gerichtet.
Ausländer können eine Regularisierung beantragen, wenn sie sich in einer der beiden folgenden Situationen befinden: wenn sie vor dem 1. Januar 2026 in Spanien internationalen Schutz beantragt haben oder wenn sie sich in einer irregulären Verwaltungssituation befinden und vor diesem Datum nach Spanien eingereist sind.
Die Antragsfrist begann am 16. April mit dem Start der Bearbeitung elektronischer Anträge und des Terminvergabesystems für die persönliche Antragstellung. Die Antragsfrist für beide Verfahren läuft bis zum 30. Juni.
Quelle: Agenturen





