Mindestalter von 15 Jahren und Helmpflicht für das Fahren von E-Scootern

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Die Regierung hat eine Änderung der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung verabschiedet, um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Damit wird das Mindestalter für das Fahren von Mobilitätsfahrzeugen wie E-Scootern auf 15 Jahre festgelegt und eine Helmpflicht eingeführt, ähnlich wie für Radfahrer.

Zudem wird das Tragen von Handschuhen für Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Mopeds sowie von geschlossenem Schuhwerk auf allen Arten von Straßen vorgeschrieben, während Taxifahrer jederzeit den Sicherheitsgurt anlegen müssen.

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Dies sind einige der wichtigsten Neuerungen der Reform, die am Dienstag vom Ministerrat verabschiedet wurde und am kommenden 1. Oktober in Kraft treten wird, mit Ausnahme der Vorschrift zum zugelassenen Helm für Motorradfahrer, die erst am 1. Oktober 2027 in Kraft tritt.

Quelle: Agenturen