Neue EU-Vorschriften: Kostenlose Begleitperson für Reisende mit Behinderung

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Reisen stellt für Menschen mit Behinderung oftmals eine zusätzliche Herausforderung dar, insbesondere wenn sie auf Unterstützung angewiesen sind. Das Europäische Parlament hat nun einen bedeutenden Schritt zu mehr Inklusion und Fairness unternommen: Künftig darf eine notwendige Begleitperson für Reisende mit Behinderung im Flugzeug kostenlos mitreisen.

Diese neuen Regelungen gelten ab dem 23. Oktober 2027 und bringen eine historische Angleichung mit sich. Während Bus-, Zug- und Schiffsreisende bereits seit Jahren von dieser Regel profitieren, war das Flugzeug bislang eine Ausnahme. Familien, Senioren und alle, die auf Begleitung angewiesen sind, mussten bislang oft ein zweites Ticket aus eigener Tasche zahlen.

Alle Verkehrsmittel einbezogen: Die Verordnung gilt künftig für Flugzeug, Zug, Bus und Schiff.
Voraussetzung: Die Notwendigkeit einer Begleitperson muss vorliegen.
Kostenübernahme: Die Beförderung einer Begleitperson wird für gehbehinderte Reisende kostenlos, sobald dies erforderlich ist.
Bessere Verbraucherrechte: Wer über Reisebüros bucht, hat im Stornofall Anspruch auf volle Erstattung – inklusive Vermittlungsgebühren – binnen vierzehn Tagen.
Standardisierte Anspruchsformulare: Künftig stehen europaweit einheitliche Formulare zur Verfügung, um Beschwerden zu erleichtern.

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Bereits heute steht in Spanien der kostenlose Assistenzdienst „Servicio Sin Barreras“ bereit. Dennoch bleibt der Zugang zu Flugreisen für viele eingeschränkt. Die neuen EU-Vorschriften wollen diese Barrieren schrittweise abbauen und Menschen mit Behinderung echte Mobilität ermöglichen – ein wichtiger Meilenstein für ein inklusiveres Europa.

Quelle: Agenturen