Vier Wege in den Ruhestand in Spanien

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In Spanien gibt es vier verschiedene Optionen, den Übergang in den Ruhestand individuell zu gestalten: vorzeitiger Ruhestand, Teilzeitrente, aktive Rente und flexible Rente. Jede dieser Optionen hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Rentenhöhe, was besonders für Deutsche, die in Spanien arbeiten und später eine spanische Rente beziehen möchten, von Bedeutung ist.

Wer in Spanien arbeitet und Beiträge zur Seguridad Social, also zur spanischen Sozialversicherung, leistet, muss nicht zwingend das gesetzliche Renteneintrittsalter abwarten, um aus dem Berufsleben auszusteigen.

Ab dem Jahr 2026 wird das reguläre Rentenalter auf 66 Jahre und 10 Monate angehoben. Wer mindestens 38 Jahre und 3 Monate Beiträge geleistet hat, kann allerdings schon mit 65 Jahren in Rente gehen. Ab 2027 wird das Renteneintrittsalter dann endgültig auf 67 Jahre steigen, wie es die letzte Stufe der spanischen Rentenreform vorsieht. Eine unüberlegte Entscheidung kann sich hierbei langfristig finanziell bemerkbar machen.

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Das spanische Nachrichtenportal Infobae erklärt die vier möglichen Wege gemeinsam mit Rechenbeispielen der BBVA-Rentenexperten. Es gibt keine beste Wahl, denn die Entscheidung hängt von individuellen Prioritäten ab. Zur Auswahl stehen der vorzeitige Ruhestand (jubilación anticipada), die Teilzeitrente (jubilación parcial), die aktive Rente (jubilación activa) und die flexible Rente (jubilación flexible).

Wer freiwillig früher in Rente geht, muss mit Einschnitten rechnen. Die Seguridad Social verrechnet Kürzungskoeffizienten, die höher ausfallen, je früher der Ruhestand angetreten wird. Die Experten von BBVA veranschaulichen das: Bei 38 Beitragsjahren und einer Rente von 2.000 Euro bleiben nach einem um 24 Monate vorgezogenen Ruhestand etwa 1.580 Euro übrig; bei einem um 20 Monate vorgezogenen Ruhestand sind es noch etwa 1.780 Euro. Ein Unterschied von nur vier Monaten zieht also lebenslang 200 Euro weniger pro Monat nach sich. Selbst nach vier Jahrzehnten im Beruf kann der Abzug beträchtlich sein.

Es wird dazu geraten, zunächst Arbeitslosengeld zu nutzen, da der Staat in dieser Zeit weiterhin Beiträge für den Arbeitnehmer zahlt. Optimalerweise sollte der Rentenantrag am Jahresende gestellt werden, um von der Anpassung zum Januar zu profitieren. Unter bestimmten Bedingungen kann eine Person bis zu vier Jahre vorzeitig in den Ruhestand gehen und muss dann mit geringeren Kürzungen rechnen, vorausgesetzt sie ist mindestens sechs Monate als arbeitssuchend gemeldet.

Mit der Teilzeitrente ist dies möglich. Man reduziert seine Arbeitsstunden und erhält zugleich einen Teil der Rente, wodurch man beruflich aktiv bleibt. Die Reduzierung der Arbeitszeit beträgt in der Regel zwischen 25 und 75 Prozent. Bei einem Vertretungsvertrag (contrato de relevo) ist eine sechsjährige Betriebszugehörigkeit erforderlich und der Arbeitgeber muss einen unbefristeten Vollzeit-Ersatz einstellen. Diese Option wird nicht als Kürzung angesehen, sondern als eine Art Tausch eines Teils der Rente für einen längeren Übergang.

Die aktive Rente richtet sich an jene, die trotz Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiter im Erwerbsleben bleiben wollen. Nach einem Jahr kann man beginnen und je länger man wartet, desto mehr darf man zu seiner regulären Rente hinzuverdienen: nach einem Jahr erhält man 45 Prozent zusätzlich, nach zwei Jahren 55 Prozent und so weiter bis zu einem maximalen Zuschlag von 100 Prozent nach fünf Jahren oder mehr. Die Rente steigt zudem mit der Inflation und nach dem Ende der Erwerbstätigkeit erhält man den kompletten Rentenbetrag zurück. Diese Regelung gilt nur im privaten Sektor für Arbeitnehmer und Selbstständige.

Quelle: Agenturen