Wichtige Neuerungen für Fluggäste durch neue EU-Verordnung

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Die neue europäische Verordnung zum Schutz von Fluggästen bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die Reisenden sowohl Vorteile als auch Einschränkungen bescheren. Die spanische Verbraucherorganisation OCU hat die fünf zentralen Rechte herausgearbeitet, um Passagiere umfassend zu informieren, was sich ab September 2027 wirklich ändern wird.

Ein wesentlicher Punkt betrifft das Handgepäck: Passagiere dürfen künftig kostenlos nur noch einen kleinen persönlichen Gegenstand mitnehmen, etwa eine Tasche bis zu den Maßen 40 × 30 × 15 Zentimeter, oder ein Gepäckstück, das unter den Sitz passt. Die Verordnung schreibt vor, dass Fluggesellschaften Tarife mit inklusive Handgepäck standardmäßig anzeigen müssen. Jedoch wird das bisherige Recht auf einen größeren Handgepäckkoffer kostenfrei mit an Bord zu nehmen, aus dem Text gestrichen, was von der OCU als Rückschritt bewertet wird. Zudem gibt es keine einheitlichen Mindestmaße, wodurch jede Airline eigene Regeln festlegen kann.

Beim Einsteigen erhalten Menschen mit Behinderung, Schwangere und Reisende mit Kinderwagen Vorrang. Kinder bis 14 Jahre dürfen künftig kostenlos neben ihren Begleitpersonen sitzen, ohne für die Sitzplatzwahl extra zahlen zu müssen – eine echte Verbesserung, die vor allem Familien zugutekommt.

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Auch bei Verspätungen und Annullierungen wurden die Rechte konkretisiert: Ab zwei Stunden Verspätung gibt es Anspruch auf Getränke, ab drei Stunden auf Essen, und bei notwendiger Übernachtung übernimmt die Airline Hotelkosten für bis zu drei Nächte. Die Entschädigungen bei Flugausfällen oder langen Verspätungen bleiben zwischen 250 und 600 Euro, allerdings dürfen Airlines diese um die Hälfte reduzieren, wenn sie Alternativen anbieten.

Besonders positiv ist die Abschaffung unlauterer Praktiken: So dürfen Fluggesellschaften künftig keine Rückflüge mehr streichen, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde, und Korrekturen von Namensfehlern sowie das Ausdrucken der Bordkarte nach dem Check-in sind kostenlos.

Die Verordnung definiert zudem klar, wann keine Entschädigung gezahlt werden muss, beispielsweise bei Naturkatastrophen oder bestimmten Streiks. Die OCU mahnt jedoch eine strenge Auslegung, damit Airlines nicht ihre eigenen Personalstreiks als Ausnahme nutzen können.

Insgesamt bringt die neue Verordnung wichtige Fortschritte, aber auch Einschränkungen für Passagiere. Reisende sollten sich insbesondere vor Buchungen über die aktuellen Gepäckregelungen der Airlines informieren, um Überraschungen zu vermeiden. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich die Rechte in der Praxis auswirken.

Quelle: Agenturen