Fahren ohne Führerschein – das häufigste Verkehrsvergehen in Spanien

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In Spanien ist das Fahren ohne gültigen Führerschein nun das häufigste Verkehrsvergehen, häufiger sogar als Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. 2025 wurden 31.159 Verurteilungen wegen Alkohol- und Drogendelikten am Steuer verzeichnet, was einem Rückgang von fast 16.000 Fällen im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die spanische Staatsanwaltschaft bezeichnet diesen Rückgang als signifikant.

Alkohol und Drogen waren lange die Hauptursache für strafrechtliche Verurteilungen auf spanischen Straßen, doch das hat sich geändert. Die Zahl der Verurteilungen für Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer ist innerhalb eines Jahres um fast ein Drittel gesunken: Von über 50.000 Fällen im Jahr 2023 auf nur noch 31.159 im Jahr 2025. Im Gegensatz dazu bleibt das Fahren ohne Führerschein eines der konstanten Delikte im Land, besonders in Regionen wie Katalonien, wo es 2024 bereits 37 Prozent aller Verkehrsverurteilungen ausmachte.

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Die Gründe für den starken Rückgang bei Verurteilungen wegen Alkohol- und Drogenmissbrauchs sind noch nicht vollständig geklärt. Trotz intensiver Kontrollen, bei denen zusammen mit verschiedenen regionalen Polizeikräften rund neun Millionen Atemalkoholtests durchgeführt wurden, stieg die Zahl der Bußgelder für Drogenkonsum im Jahr 2025 auf 70.717, ein Plus von über 6.000 Fällen im Vergleich zum Vorjahr.

Offenbar führen nicht weniger Kontrollen zu weniger Verurteilungen, sondern eher die verstärkte Nutzung von technologischer Überwachung. Neue Radargeräte erkennen Tricks wie das Abbremsen vor einer Kamera, und KI-Kameras überwachen auch die Nutzung von Mobiltelefonen und das Tragen von Sicherheitsgurten, was zu einer Verlagerung vom Gericht zu Bußgeldern führt.

Die Straftat “Fahren ohne Führerschein”, geregelt in Artikel 384 des spanischen Strafgesetzbuchs, kann mit Haftstrafen zwischen drei und sechs Monaten, Geldstrafen oder gemeinnütziger Arbeit geahndet werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Personen ohne je erworbenen Führerschein, sondern auch für jene, die alle Punkte verloren haben, denen der Führerschein entzogen wurde oder die einfach vergessen haben, ihn zu verlängern.

Bereits ein abgelaufener oder nicht mitgeführter Führerschein kann zu einem Bußgeld von 80 Euro führen, zusätzlich zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.

Quelle: Agenturen