Staatsanwaltschaft „fordert dringend“ Maßnahmen und Sanktionen bei Scootern

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Die Generalstaatsanwaltschaft „fordert dringend“ die Ergreifung „aller Arten von Maßnahmen“ angesichts der steigenden Unfallzahlen, an denen persönliche Mobilitätsfahrzeuge (VMP) – darunter auch Tretroller – beteiligt sind.

Dies geht aus dem Jahresbericht der Staatsanwaltschaft für das Jahr 2025 hervor, in dem nicht nur von Maßnahmen der „Überwachung, Disziplinierung und Sanktionierung“, sondern auch von „präventiven und erzieherischen“ Maßnahmen die Rede ist.

Die Staatsanwälte begründeten die Notwendigkeit dieser Maßnahmen mit der Verletzlichkeit der Nutzer von PMV gegenüber anderen Kraftfahrzeugen, wiesen jedoch auch darauf hin, dass diese ebenfalls „gegenüber anderen Gruppen wie Fußgängern eine Gefahr darstellen“.

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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden verschiedene Strafverfahren eingeleitet und Anklagen gegen diese Nutzer wegen fahrlässiger Straftaten erhoben, in einigen Fällen mit Todesopfern oder Schwerverletzten.

Hinzu kommt die „hohe Zahl“ von Verwaltungsanzeigen gegen Nutzer dieser VMP in einigen Städten, wobei die meisten wegen des Fahrens auf dem Gehweg erhoben wurden, gefolgt von der Überbelegung des Fahrzeugs durch zwei oder mehr Personen, der Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt oder der Verwendung von Helmen oder Kopfhörern. Die Staatsanwälte haben zudem auf die in einigen Gebieten bestehenden Schwierigkeiten hingewiesen, zuverlässige Gutachten zur Einstufung einiger dieser Fahrzeuge zu erhalten, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es sich „nicht um VMP, sondern um echte Mopeds oder sogar Motorräder“ handelt.

Die Staatsanwälte fordern zudem „präventive und aufklärende Maßnahmen neben den Sanktionen“ angesichts des „fortschreitenden und alarmierenden“ Anstiegs der Verfahren wegen Drogenkonsums bei Fahrern, der seit 2023 festgestellt wurde und den sie mit einer „möglichen Verlagerung“ des Alkoholkonsums auf andere Substanzen in Verbindung bringen.

Im Jahr 2025 wurden 60.492 Verwaltungsverfahren wegen Drogenmissbrauchs eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft räumt zudem den Zusammenhang zwischen diesem Anstieg der Anzeigen und den Drogentests ein, deren Zahl im Jahr 2025 144.900 erreichte – das sind 22.000 Tests mehr als im Vorjahr (+18 %).

Ein Rückgang um 25 % war hingegen bei der Zahl der Verfahren wegen der Weigerung, sich Alkohol- und Drogentests zu unterziehen, zu verzeichnen. Was Geschwindigkeitsübertretungen betrifft, ist sowohl bei der Zahl der Anklagen als auch bei den Verurteilungen ein Rückgang zu verzeichnen, mit leichten prozentualen Rückgängen von 5 % bzw. 2 % im Vergleich zum Vorjahr, obwohl die Zahl der Verurteilungen den zweithöchsten Wert in der gesamten historischen Reihe erreicht.

Quelle: Agenturen