Abriss eines Bootsanlegers in Formentor angeordnet

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Die Entscheidung der Audiencia Nacional, den Abriss eines privat genutzten Bootsanlegers mit Sonnenterrasse in Formentor auf Mallorca anzuordnen, markiert einen bedeutenden Schritt im spanischen Küstenschutz. Die betroffene Anlage, die einer Madrider Immobiliengesellschaft gehörte, nahm rund 75 Meter des öffentlichen Küsten- und Meeresgebiets ein und stammte aus dem Jahr 1958.

Ursprünglich genehmigt, war die Konzession seit 2022 offiziell erloschen, nachdem das Ministerium für ökologischen Wandel das Auslaufen erklärte. Ein Erneuerungsantrag für die Nutzung von Steg, Terrasse und Treppen blieb erfolglos. Das Gericht bestätigt nun die Entscheidung der Küstenbehörde „Costas“: Innerhalb von maximal sechs Monaten ist die gesamte Anlage zu entfernen, andernfalls drohen Zwangsgelder oder Ersatzvornahme gemäß dem Küstengesetz.

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Das Urteil betont die ökologische Bedeutung des Naturstrandes Cala Formentor, umgeben von dichtem Pinien- und Steineichenwald. Notwendig sei, alle anthropogenen Veränderungen zu vermeiden, um die landschaftliche Qualität sowie die öffentliche Zugänglichkeit zu bewahren. Die fortlaufende private Nutzung hätte die gemeinsame, öffentliche Nutzung behindert und den Zugang zur ersten Meereslinie blockiert. Schon zuvor waren Bußgelder gegen illegale Umzäunungen verhängt worden, da diese das Wegerecht am Strand unterbrachen.

Die Entscheidung setzt einen wichtigen Präzedenzfall: Zum Schutz des Naturraums und zugunsten öffentlicher Interessen muss die Küste in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt werden. Für die Allgemeinheit bleibt der Zugang zu Meer und Strand – sei es zum Baden, Spazieren oder Fischen – somit weiterhin gesichert und frei.

Quelle: Agenturen