Absperrung des Küstenabschnitts des Landguts s’Estalella in Llucmajor

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Die Grup Balear d’Ornitologia i Defensa de la Naturalesa (GOB) hat Bedenken hinsichtlich der kürzlich erfolgten Absperrung eines Küstenabschnitts bei s’Estalella geäußert. Die Organisation befürchtet, dass diese Maßnahme negative Auswirkungen auf geschützte Lebensräume haben könnte.

Konkret kritisiert die GOB, dass die Absperrung Fußgänger und Radfahrer dazu zwingt, auf sensible Bereiche des Natura 2000-Netzwerks auszuweichen, was eine Gefahr für die dortige Küstenvegetation darstellt. Diese Vegetation sei ohnehin bereits bedroht.

Die Absperrung besteht aus Holzpfählen und einem Wildzaun, der entlang der Küstenlinie vor einem Privatgrundstück errichtet wurde. Dadurch wird die Nutzung traditioneller Wege zwischen Racó de s’Arenal (s’Estanyol) und Pas de Vallgornera verhindert.

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Die GOB weist darauf hin, dass dieser Küstenabschnitt von der Gemeinde Llucmajor als Wanderroute ausgewiesen war. Durch die Absperrung werden Nutzer nun gezwungen, direkt über das felsige Küstengebiet zu gehen, wo es keine befestigten Wege gibt. Dies führt laut GOB zu verstärkter Bodenerosion und zur Zerstörung wertvoller Pflanzengemeinschaften. Diese Pflanzengemeinschaften sind Teil von Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse auf europäischer Ebene und weisen einen bemerkenswerten Erhaltungszustand auf. Dazu gehören die Vegetation der Mittelmeerküste und endemische dornige Buschlandschaften, die auch Pflanzenarten mit begrenztem Verbreitungsgebiet und hoher Empfindlichkeit beherbergen.

Die GOB warnt davor, dass die erzwungene Umleitung von Fußgängern und Radfahrern in diese Gebiete zu deren raschen Zerstörung führen kann, insbesondere in Abschnitten, in denen der Raum zwischen der Absperrung und der Steilküste begrenzt ist.

Zudem kritisiert die Organisation, dass einige Pfosten der Absperrung mit ungeeigneten Materialien wie Zement oder Beton befestigt wurden und dass in einigen Bereichen die vorhandene Vegetation entfernt wurde. Die Informationsschilder am Eingang des Grundstücks befinden sich nun innerhalb des abgesperrten Bereichs, was die Informationsvermittlung erschwert.

Die GOB fordert die Generaldirektion für Natur und Waldbewirtschaftung auf, zu prüfen, ob die Auswirkungen der Umzäunung auf die relevanten Lebensräume ausreichend bewertet wurden. Die Stadtverwaltung von Llucmajor hat bestätigt, dass das Grundstück in Privatbesitz ist und dass die Eigentümer eine Genehmigung für die Umzäunung beantragt haben. Aufgrund der Beschwerde der GOB wird die Stadtplanungsbehörde nun überprüfen, ob die durchgeführten Arbeiten der erteilten Genehmigung entsprechen.

Quelle: Agenturen