Das Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung (MAPA) hat die teilweise Aufhebung der Ausgangssperre für Geflügel aufgrund der günstigen Entwicklung der epidemiologischen Lage hinsichtlich der Vogelgrippe in Spanien angeordnet.
Die am Mittwoch (01.04.2026) im BOE veröffentlichte Verordnung zeigt, dass sich die epidemiologische Lage in den letzten 15 Tagen verbessert hat, da keine Fälle bei Wildvögeln festgestellt wurden, ein Temperaturanstieg prognostiziert wird und die verfügbaren Instrumente zum räumlichen Risikomanagement hinsichtlich des Eindringens und des Vorkommens des Vogelgrippevirus in Spanien angewendet werden.
Die Ausgangssperre bleibt hingegen in den als besonders gefährdet und überwachungsbedürftig eingestuften Gebieten bestehen, zu denen 1.201 Gemeinden aller autonomen Regionen gehören, einschließlich Ceuta und Melilla.
In Andalusien gelten die Beschränkungen weiterhin in 197 Gemeinden, in Aragón in 128, auf den Kanarischen Inseln (1), in Kantabrien (31), Kastilien und León (250), Kastilien-La Mancha (18), Katalonien (224), der Autonomen Gemeinschaft Madrid (16), der Autonomen Gemeinschaft Valencia (138), Extremadura (99), Galicien (40),den Balearen (14) und La Rioja (6). In Navarra betrifft die Sperre weiterhin 12 Gemeinden, im Baskenland sechs Gemeinden, im Fürstentum Asturien (8) und in der Region Murcia (11).
Seit dem 1. Juli 2025 wurden in Spanien 16 Ausbrüche der Vogelgrippe in landwirtschaftlichen Betrieben registriert; der letzte davon am 13. Januar in der Provinz Lleida.
Spanien wurde bereits am 10. Februar von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als frei von hochpathogener Vogelgrippe (HPAI) erklärt, wobei die Präventionsmaßnahmen wie die Stallpflicht für sämtliches Geflügel aufgrund der hohen Risikosituation durch die Zugvogelbewegungen aus europäischen Gebieten mit hoher Krankheitsinzidenz jedoch beibehalten wurden.
Die Vogelgrippe hat vor allem Wildvögel betroffen, wobei seit Juli 165 Ausbrüche gemeldet wurden, zusätzlich zu sechs bei nicht zur Produktion bestimmten in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln.
Am 13. November 2025 verordnete das Ministerium die Stallpflicht für alle in Spanien im Freiland gehaltenen Geflügelbestände als verstärkte Präventivmaßnahme angesichts des erhöhten Risikos einer Ausbreitung der hochinfektiösen Vogelgrippe.
Ziel der Maßnahme war es, mögliche Kontakte zwischen Nutzgeflügel und Zugvögeln zu vermeiden, die Träger des Virus sein könnten. Eine Woche zuvor war die Stallpflicht für Geflügel in den genannten Gebieten mit besonderem Risiko und unter besonderer Überwachung verordnet worden.
Seit diesem Zeitpunkt wurde die epidemiologische Lage wöchentlich überwacht, und nun hat das Ministerium angesichts der Entwicklung der Krankheit in Spanien und in den Herkunftsgebieten der Zugvögel sowie unter Berücksichtigung der Temperaturprognosen beschlossen, die allgemeine Stallpflicht im gesamten Staatsgebiet aufzuheben.
Das Ministerium hat zudem daran erinnert, dass trotz der Aufhebung der Ausgangssperre die Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelbetrieben beibehalten und verstärkt werden müssen, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden, sowie die passive Überwachung sowohl in diesen als auch in Geflügelbetrieben zu verstärken. Jeder Verdacht auf eine Erkrankung muss den amtlichen Veterinärbehörden gemeldet werden, insbesondere im Falle von Hausgeflügel.
Schließlich wurde daran erinnert, dass das Vogelgrippevirus nicht über gekochtes Geflügelfleisch, Eier oder daraus hergestellte verarbeitete Produkte auf den Menschen übertragen werden kann; dennoch wird empfohlen, den unnötigen Kontakt mit Vögeln, die klinische Symptome zeigen oder tot auf dem Feld aufgefunden werden, auf ein Minimum zu beschränken.
Quelle: Agenturen




