Beantragung des „Bono alquiler joven“ ab 1. September

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Die Regionalregierung eröffnet am Dienstag, dem 1. September 2026, über die Generaldirektion für Wohnungswesen und Architektur die Antragsfrist für die neue Ausschreibung der Beihilfen im Rahmen des „Bono alquiler joven“ für die Jahre 2026 und 2027; die Frist für die Einreichung von Anträgen läuft bis zum 30. September.

Die Beihilfen des „Bono alquiler joven“ in Höhe von 250 Euro pro Monat und Person, mit einem Höchstbetrag von 6.000 Euro für die beiden Jahre der Ausschreibung, sollen es jungen Menschen bis zum Alter von 35 Jahren, die die Voraussetzungen erfüllen, erleichtern, eine Mietwohnung oder ein Zimmer zu beziehen, wie das Ministerium für Wohnungswesen, Raumordnung und Mobilität am Sonntag in einer Mitteilung bekannt gab.

Die Ausschreibung behält die gleichen Bedingungen wie die vorherigen bei, die von der Zentralregierung durch ein staatliches Königliches Dekret aus dem Jahr 2022 festgelegt wurden, sodass Mietverträge für Wohnungen bis zu 900 Euro monatlich und für Zimmer bis zu 450 Euro monatlich für die Beihilfen in Frage kommen. Unter Berücksichtigung der Marktlage auf den Inseln hat die Regionalregierung beim Ministerium für Wohnungswesen und Stadtentwicklung eine Anhebung dieser Preisobergrenzen gefordert, um bei künftigen Ausschreibungen mehr junge Menschen zu erreichen, wie dies auch in den Förderrichtlinien des neuen staatlichen Wohnungsbauplans vorgesehen ist.

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Diese neue Ausschreibung des „Bono alquiler joven“ dient dazu, einen Teil der Kosten für die 24 Monatsmieten der Jahre 2026 und 2027 zu decken (der förderfähige Zeitraum reicht vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027) und verfügt über ein Budget von 4,8 Millionen Euro aus staatlichen Mitteln.

Die neue Förderrunde des „Mietzuschusses für junge Menschen“ 2026–2027 behält zudem die gleichen Voraussetzungen wie frühere Ausschreibungen sowie weitere Bedingungen bei. So sind diese Beihilfen nicht mit den regulären Mietbeihilfen kumulierbar, um eine größere Anzahl von Begünstigten unterstützen zu können.

Was die Voraussetzungen betrifft, so müssen die Antragsteller die spanische Staatsangehörigkeit besitzen oder einen regulären Wohnsitz in Spanien haben; sie müssen junge Menschen im Alter von bis zu 35 Jahren sein; sie müssen Inhaber eines Mietvertrags für eine Wohnung mit einer Miete von höchstens 900 Euro pro Monat oder für ein Zimmer mit einer Miete von höchstens 450 Euro pro Monat sein; ihr Jahreseinkommen bzw. das der Haushaltsgemeinschaft darf das Dreifache des Iprem nicht übersteigen, sie dürfen keine eigene Wohnung besitzen und müssen mit den Mietzahlungen aus dem Mietvertrag auf dem Laufenden sein.

Quelle: Agenturen