CNMC leitet Strafverfahren gegen Red Eléctrica ein

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Die Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) hat rund zwanzig Strafverfahren gegen Red Eléctrica und mehrere Unternehmen wie Iberdrola, Endesa, Naturgy oder Repsol im Rahmen ihrer Untersuchung der Ereignisse beim Stromausfall vom 28. April 2025 eingeleitet.

Die CNMC hatte bereits am Freitag mitgeteilt, dass sie im Zuge der Untersuchungen zum Stromausfall „verschiedene Anzeichen für Verstöße“ festgestellt habe, die den Betrieb des Stromnetzes beeinträchtigt hätten und „Verwaltungsdelikte darstellen könnten“, weshalb sie ein Verfahren zur formellen Untersuchung eingeleitet habe, ohne jedoch die betroffenen Unternehmen namentlich zu nennen.

Die Kommission hat die Liste gestern Nachmittag auf ihrer Website im Abschnitt „Laufende Sanktionsverfahren“ veröffentlicht, in dem sowohl Red Eléctrica als auch Unternehmen wie Iberdrola, Endesa, Naturgy, Repsol oder die Asociación Nuclear Ascó-Vandellós II aufgeführt sind.

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Im Fall des Verfahrens gegen Red Eléctrica deuten die auf der Website der CNMC verfügbaren Informationen darauf hin, dass mögliche „sehr schwere Verstöße“ aufgrund einer möglichen Nichteinhaltung von Artikel 64.25 des Elektrizitätsgesetzes als Betreiber des Stromnetzes geprüft werden.

Konkret geht aus den Informationen der Akte hervor, dass ein möglicher Verstoß gegen vier der in diesem Gesetz festgelegten Aufgaben geprüft wird. Die übrigen der rund zwanzig offenen Fälle verteilen sich auf fünf Verfahren gegen Iberdrola Generación, weitere fünf gegen Endesa Generación und fünf Verfahren gegen Naturgy, davon drei gegen Naturgy Ciclos Combinados und zwei gegen Naturgy Generación.

Darüber hinaus gibt es ein Verfahren gegen Repsol Generación Eléctrica, zwei Verfahren gegen den Kernkraftwerksverbund Ascó-Vandellos (dem Endesa und Iberdrola angehören) sowie ein weiteres Verfahren gegen Bahía de Bizkaia Electricidad (an dem BP und die baskische Energiebehörde beteiligt sind).

Alle Verfahren betreffen mögliche schwerwiegende Verstöße gegen Artikel 65.8 des Elektrizitätsgesetzes. „Multifaktorielle“ Ursache Die CNMC wies in der zuvor versandten Mitteilung darauf hin, dass „die Tatsachen, die Gegenstand dieser Verfahren sind, für sich genommen nicht bedeuten, dass die Ursache des Stromausfalls den betroffenen Unternehmen angelastet wird, da der Vorfall auf multifaktorielle Ursachen zurückzuführen war“.

Zudem weist sie in diesem Text darauf hin, dass die Einleitung dieser Verfahren das endgültige Ergebnis der Untersuchung nicht vorwegnimmt. Diese Verfahren dauern laut der Behörde je nach Schwere des Verstoßes maximal zwischen neun und achtzehn Monaten. In jedem Fall können die Betroffenen Stellungnahmen abgeben und die Durchführung von Beweiserhebungen vorschlagen, die sie für angemessen halten, so die CNMC.

Quelle: Agenturen